Das teilte die Brüsseler Behörde am Montag mit. Der Impfstoff, der in der Europäischen Union unter dem Handelsnamen „Vaxzevria“ auf dem Markt ist, war am 29. Januar in der EU zugelassen worden.
Bei der Lieferung hatte es im Anschluss allerdings Schwierigkeiten gegeben. Nach dem Auftreten von seltenen Hirnvenenthrombosen waren die Impfungen zudem in mehreren EU-Ländern vorübergehend gestoppt worden. Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) war nach einer Überprüfung aber weiter bei ihrer uneingeschränkten Empfehlung des Impfstoffs geblieben. Mehrere Staaten verwenden den Wirkstoff dennoch nur noch mit Einschränkungen.
Um zwei Drittel weniger Liefermenge
Das Unternehmen hatte sich im Rahmen des abgeschlossenen Liefervertrages verpflichtet, im zweiten Quartal dieses Jahres „nach besten Kräften“ 180 Millionen Impfdosen an die Europäische Union zu liefern.
Das Unternehmen AstraZeneca teilte in einer Erklärung vom 12. März 2021 mit, man wolle nur ein Drittel der Menge liefern.
Bereits im ersten Quartal lieferte AstraZeneca statt 120 Millionen Impfdosen nur dreißig Millionen.
Es folgte seitens der EU-Kommission ein Schreiben an das Unternehmen, in dem zur Beilegung von Streitigkeiten aufgerufen wurde. Diese Initiative scheiterte offenbar, weswegen die Klage nun der nächste Schritt ist.
Verfahren im Namen aller Mitgliedsstaaten
Die EU-Kommission teilte weiterhin mit, dass man vor einem belgischen Gericht Klage im Namen der 27 Mitgliedsstaaten erhoben habe.
Die EU-Kommission hat insgesamt 300 Millionen Impfdosen bei AstraZeneca geordert sowie eine Option auf weitere 100 Million Dosen. Diese ließ die EU bereits ungenutzt verstreichen. Das Verhältnis zwischen der EU-Kommission und dem Unternehmen ist schon lange angespannt – auch, weil Großbritannien von den Lieferproblemen kaum betroffen war.
Die EU hatte deshalb bereits einen Export-Kontrollmechanismus eingeführt. Eine Lieferung von 250 000 Astra-Zeneca-Dosen aus Italien nach Australien wurde blockiert.