„Für eine Beobachtung der Gesamtpartei durch den Verfassungsschutz bietet die AfD keinerlei inhaltliche Grundlage. Wer die AfD kennt, weiß: An der Verfassungstreue unserer Partei kann es keinen Zweifel geben“, sagte Meuthen der „Neuen Westfälischen“ (Dienstagsausgabe).
„Eine Beobachtung würde eine gezielte Image-Schädigung unserer Partei im Superwahljahr 2021 bedeuten“ – und das würde nach seiner Ansicht eine Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes nahelegen. „Für diesen Fall würde sich die Partei unmittelbar mit allen rechtlichen Mitteln gegen diese ungerechtfertigte Entscheidung zur Wehr setzen.“