Dies bestätigte der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) in einer Stellungnahme, die Regio-Journal vorliegt.
„In der Entwicklung der Inzidenz sind wir derzeit knapp hinter Rheinland-Pfalz, die Öffnung des Einzelhandels wäre bei weiterhin guter Entwicklung der nächste Schritt gewesen. Wir werden daher keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung des OVG einlegen und stattdessen mit einer breit angelegten Bürgertestung dafür sorgen, dass insbesondere die Beschäftigten im Einzelhandel besser geschützt sind“, so der Ministerpräsident.
Gleichzeitig ruft Hans die Bürgerinnen und Bürger auf, von dem geschaffenen kostenlosen Testangebot Gebrauch zu machen, „etwa zu Beginn des wöchentlichen Einkaufs einen Test zu machen. Zeigen wir, dass wir es so schaffen können, die Infektionszahlen stabil zu halten und einen neuerlichen Lockdown zu vermeiden.“
Fünf weitere Schnelltestzentren im Saarland geöffnet
Nach der neuen Testverordnung des Bundes können sich seit Montag den 08. März 2021 alle asymptomatischen Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland im Rahmen der Verfügbarkeit der Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche kostenlos mittels eines PoC-Antigen-Schnelltest testen lassen. Dafür hat die saarländische Landesregierung ein 3-Säulen-Konzept erstellt, um Testungen an weiteren Testzentren, in Apotheken, Haus- und Facharztpraxen sowie Laboren anzubieten. Parallel dazu können die Landkreise auch die Städte und Gemeinden beauftragen, mit Hilfsorganisationen oder örtlichen Partnern Testangebote und Testzentren einzurichten.
Neben den vom Land betriebenen Testzentren am Messegelände in Saarbrücken mit einer Kapazität von täglich 1.500 Testungen sowie dem deutsch-französischem Testzentrum an der Goldenen Bremm mit einer Kapazität von 960 Testungen täglich werden fünf weitere Testzentren öffnen. Diese werden in den Landkreisen Saarlouis, Merzig-Wadern, Neunkirchen, St. Wendel sowie dem Saarpfalz-Kreis mit einer jeweiligen Kapazität von 960 Testungen am Tag errichtet.
Die Testzentren in Saarlouis und in St. Wendel nehmen morgen ihren Betrieb auf, die Testzentren in Neunkirchen und dem Saarpfalz-Kreis am Freitag und das Testzentrum in Merzig-Wadern am Sonntag. Alle Zentren werden zwischen 13:30 Uhr und 21:30 Uhr offen sein. Neben den Testzentren bieten landesweit 194 Arztpraxen und 55 Apotheken die Möglichkeit für Schnelltests an. In den Kommunen entstehen in den nächsten Tagen zudem weitere Angebote. Die genauen Standorte der Testzentren sowie der Apotheken sind bereits unter www.saarland.de/schnelltests zu finden. Die Standorte der teilnehmenden Hausarztpraxen werden im Laufe der Woche bekannt gegeben.
Wie ist der Ablauf in den Zentren?
Zur Testung muss ein Termin online vereinbart werden. Die Bürgerinnen und Bürger können dann mit dem Auto oder auch zu Fuß zum gebuchten Termin kommen. Dort müssen sie sich durch ihren Personalausweis ausweisen und erhalten anschließend ein Formular mit den persönlichen Daten und einem QR-Code. Über diesen QR-Code ist 30 Minuten nach der Testung das Ergebnis abrufbar. Je nach Nachfrage können die Kapazitäten durch Einführung einer zweiten Schicht ausgebaut werden.
Hans ändert offenkundig Meinung über Öffnungen
Offenbar hat sich die Meinung, ab wann Geschäfte im Saarland öffnen dürfen, beim Ministerpräsidenten des Saarlandes geändert. Denn Hans sagt in seiner neuesten Stellungnahme weiter: „Die gefundene Regel der MPK zum Einzelhandel war nicht meine präferierte Lösung, aber ich habe mich immer für bundesweit einheitliche Kriterien eingesetzt. Ich hätte mir eine breitflächigere Öffnung geknüpft an negative Tests gewünscht, die auch die Ungleichbehandlung des Einzelhandels an Grenzen zu Bundesländern wie bei uns zu Rheinland-Pfalz verhindert hätte“.
Dies steht entgegen seiner Aussagen von vergangener Woche, wo er die Öffnungsschritte ab einer Inzidenz von 50 kritisierte und sagte, dass ihm eine 35er Inzidenz lieber gewesen wäre.
Wörtlich sagte er nach der Konferenz mit Kanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten: „Angesichts der derzeitigen Infektionslage, gerade mit Blick auf die Mutationssituation muss ich ehrlich sagen, ist mir dieser Öffnungsschritt ab einer recht hohen Inzidenz zu hoch, ich finde das kritisch. Mir wäre es lieber gewesen, eine 35er Inzidenz weiterhin zu haben, dass ist schon ein Wagnis“.
OVG kippt Regeln – Handel öffnet
Nachdem das Oberverwaltungsgericht am Mittwoch einige Corona-Beschränkungen für den Einzelhandel gekippt hat, haben viele Einzelhändler ihre Geschäfte geöffnet.
Nach dem Urteil fiel die Pflicht zur Terminvergabe weg. Außerdem wurde die 40-Quadratmeter pro Kunde-Regel gekippt und eine 15 Quadratmeter-Regel als verhältnismäßig angesetzt.
Nach dem Urteil ist es für die Händler einfacher geworden, ihre Ladengeschäfte unter Einhaltung eines Hygienekonzeptes zu öffnen.
Dieses Urteil könnte Auswirkungen auf das gesamte Bundesgebiet haben, denn die Richter haben einige Punkte sehr deutlich herausgestellt und damit die Hürden für eine rechtssichere Verordnung erhöht.