Das Saarland akzeptiert die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes bezüglich des Einzelhandels und verzichtet auf rechtliche Schritte gegen das Urteil.
Das Oberveraltungsgericht des Saarlandes hat einen Teil der Beschränkungen des Handels vorläufig außer Kraft gesetzt. Damit entfällt vorerst die Pflicht zur Terminvergabe sowie die 40-Quadratmeter-Regel.
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