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Namhafte Verfassungsrechtler halten ein erneutes Aussetzen der Schuldenbremse wegen des Ukraine-Krieges für rechtlich kaum möglich.

„So schwierig die Situation der Ukraine gegenwärtig auch ist, so hat dies nichts mit einer Notlage zu tun, die sich in die verfassungsrechtlichen Kategorien der Haushaltsnotlage einfügen lässt“, sagte Kyrill-Alexander Schwarz von der Universität Würzburg der „Welt“ (Dienstagausgabe).

Auch Hanno Kube von der Universität Heidelberg verwies auf die verfassungsrechtlichen Grenzen: „Notlagenkredite dürfen nur dann aufgenommen werden, wenn sich der Mittelbedarf schockartig auf die Haushaltslage auswirkt“, sagte Kube, der im Vorjahr einer der Prozessbevollmächtigten der CDU/CSU-Fraktion bei der erfolgreichen Klage in Karlsruhe war.

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Der Messer-Attentäter vom Mannheimer Marktplatz ist inzwischen phasenweise wieder ansprechbar. Nach dem Angriff, bei dem mehrere Personen verletzt wurden, befindet sich der Täter weiterhin in medizinischer Behandlung. Die Ermittlungen der Polizei dauern an, um die Hintergründe der Tat vollständig aufzuklären

Wirtschaft

Nach der legendären „Zeitenwende“-Rede war es lange still um Bundeskanzler Olaf Scholz. Jetzt wurde er auf einem verhältnismäßig kleinen Fest zum Vulkan, als er eine Gruppe Querdenker und Putin-Fans heftig in die Schranken wies. Ein Kommentar zu Olaf Scholz.

„Was erlauben Strunz?“ brüllte einst ein hochemotionaler und wild mit Händen gestikulierenden Giovanni Trappatoni in die Mikrofone im Presseraum des FC Bayern München. Heute sitze ich ungefähr ähnlich in meinem Büro und schreibe diesen Text in dem ich frage: „Was erlauben Bundesregierung?“. Ein Kommentar über die aktuelle Situation.

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