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Die Ampel-Koalition will mit einem neuen Gesetz die Rechte von Betroffenen von sexuellem Missbrauch stärken und dafür unter anderem einen Anspruch auf Akteneinsicht bei Jugendämtern einführen.

„Es geht um ein Recht, Prozesse anzustoßen, ein Recht auf Sichtbarmachen“, sagte Kerstin Claus, Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben).

Die SPD-Spitzenkandidatin für die Europawahl, Katarina Barley, kritisiert die Bundesregierung für ihr Agieren beim Sexualstrafrecht.

Anfang des Monats war eine einheitliche Regelung des Tatbestands der Vergewaltigung auf EU-Ebene unter anderem am Widerstand der Bundesregierung gescheitert.

Die Bundesregierung schlägt vor, Mindeststrafen für den Besitz, den Erwerb und die Verbreitung kinderpornografischen Materials abzusenken.

Laut dem Regierungsentwurf, über den der „Tagesspiegel“ berichtet, soll die Mindeststrafe für die Verbreitung von Kinderpornografie von einem Jahr auf sechs Monate und für den Versuch der Beschaffung, des Abrufens oder des Besitzes von einem Jahr auf drei Monate verringert werden.

Nachdem der Tatbestand im Jahr 2021 verschärft wurde, reagiert die Bundesregierung damit auf Kritik von Anwälten und Richtern, die die Verhältnismäßigkeit der Strafe in Einzelfällen nicht mehr gewährt sehen.

Wichtig ist die Reform laut Begründung der Regierung vor allem für Eltern und Lehrer älterer Kinder, die kinderpornografisches Material bei diesen gefunden und an andere Eltern, Lehrer oder die Schulleitung weitergeleitet haben, um diese über den Missstand zu informieren, heißt es im Entwurf.

In diesen Fällen müsse auch auf die jugendlichen Täter „angemessen und mit der gebotenen Flexibilität“ eingegangen werden.

Der Generalsekretär der NRW-CDU, Paul Ziemiak, wirft der Bundesregierung vor, bei der Bekämpfung von sexuellem Missbrauch den Datenschutz über den Kinderschutz zu stellen und kritisiert in diesem Zusammenhang Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) scharf.