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„Auch im Saarland gibt es gibt es jetzt endlich wieder fünf Tage Bildungsfreistellung für Arbeitnehmer*innen. Davon werden sowohl die Beschäftigten als auch die saarländische Wirtschaft profitieren. Denn qualifizierte Beschäftigte sind ein klarer Standortvorteil für die saarländische Wirtschaft“, sagt Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer des Saarlandes.

„Das Saarland braucht dringend die Ausweitung der Bildungsfreistellung auf fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr. Im Wettbewerb um Fachkräfte müssen wir uns endlich an die Regelungen in den meisten anderen Bundesländern anpassen. Wir fordern die Fraktionen im saarländischen Landtag deshalb auf, am Mittwoch der geplanten Novellierung des Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes (SBFG) zuzustimmen”, sagt Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer des Saarlandes. „Davon werden sowohl die Beschäftigten als auch die saarländische Wirtschaft profitieren.“

Alle fünf Jahre – immer zur Kommunalwahl – veröffentlicht die Arbeitskammer des Saarlandes ihre AK-Kreisreports. Dort analysieren die AK-Expertinnen genauer die Entwicklungen vor Ort in den Landkreisen. Wie schaut es aus in Wirtschaft, Arbeit, Finanzen, Kita-Versorgung, Gesundheit und Mobilität? Die Ergebnisse der AK-Kreisreports diskutiert die Arbeitskammer gemeinsam mit dem/der jeweiligen Landrat/Landrätin und dem Regionalverbandsdirektor, sowie Vertretern der Kommunen und des Kreistags vor Ort. Die Tour startet in diesem Jahr im Landkreis Neunkirchen – genauer im Landratsamt in Ottweiler am Montag, 22. April, ab 17 Uhr.
Alle Termine der Tour finden Sie hier: www.arbeitskammer.de/kreisreports2024.

Am 9. Juni sind die Saarländer*innen zu den Kommunalwahlen und zur Wahl des EU-Parlaments aufgerufen. Rechtzeitig zu den Kommunalwahlen werden im aktuellen AK-Mitgliedermagazin AK-Konkret 02/2024, das jetzt erschienen ist, wesentliche Inhalte der sechs AK-Kreisreports zusammengefasst. Die Arbeitskammer-Fachleute haben darin wesentliche Kennzahlen aus den Kreisen erhoben und analysiert. Zudem bietet die aktuelle AK-Konkret einen vierseitigen Schwerpunkt zur Europawahl.

Angesichts immer deutlicher zutage tretender rechtsextremistischer Einstellungen erwartet die Vertreterversammlung der Arbeitskammer von allen Demokrat*innen, nicht wegzuschauen, sondern Haltung zu zeigen. „Wir müssen uns einmischen, gegenhalten und uns kraftvoll für demokratische Werte und eine gerechte Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung einsetzen. Das klare Bekenntnis zu unserer Verfassung, zu einer offenen, freien, sozialen und demokratischen Gesellschaft und für mehr Menschlichkeit darf nicht in Frage gestellt werden.“, sagt der AK-Vorstandsvorsitzende Jörg Caspar.

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat den Weg frei gemacht – das Krankenhaustransparenzgesetz ist durch. „Jetzt sind wir endlich einen Schritt weiter bei der Krankenhausreform. Nun können die Verhandlungen zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) beginnen, auf das wir gespannt warten“, sagt Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer. Besonders lobt Zeiger den so genannten Transformationsfonds für die Kliniken, der gestern ebenfalls zugesagt wurde. Die Kliniken sollen in den nächsten zehn Jahren 50 Milliarden Euro bekommen. Dieser Fonds wird Teil des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, über das die Länder jetzt verhandeln sollen. „Dabei ist Eile geboten. Denn sonst ist es für einige Kliniken schon zu spät“, mahnt Zeiger.

Die neue Ausgabe der Arbeitskammer-Zeitschrift AK-Konkret ist erschienen. Die Ausgabe 1/2024 befasst sich mit den vielen Facetten der Arbeitszeitverkürzung. Die Autorinnen und Autoren legen umfassend dar, weshalb eine kürzere Arbeitszeit Vorteile für einzelne Beschäftigte, für Arbeitgeber und für die Gesellschaft als Ganzes mit sich bringt. Arbeitszeitverkürzung ist dabei der Schlüssel zu mehr Geschlechtergerechtigkeit, kann zur Beschäftigungssicherheit beitragen und führt zu mehr sozialer und politischer Teilhabe. Ein erster sinnvoller Schritt auf dem Weg zu mehr Gleichstellung können Wahlarbeitszeiten sein, bei denen Erwerbstätige ihre Arbeitszeit je nach Lebensphase flexibel bestimmen können. Auf längere Sicht ist eine offene Debatte über eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung notwendig. Dazu leistet die aktuelle Ausgabe der AK-Konkret einen Beitrag.

Die Arbeitskammer des Saarlandes ruft den Esther-Bejarano-Preis 2024 aus. Bis zum 31. August 2024 können Schulklassen, Jugendgruppen und freie junge Teams aus dem Saarland ihre Beiträge zum Filmwettbewerb einreichen. „Unser Ziel ist es, dass sich Jugendliche in dem Film-Wettbewerb kritisch mit Rechtsextremismus, Antisemitismus, Rassismus und Demokratie auseinandersetzen”, sagt Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer. In kurzen Filmclips können sie sich auf eine historische Spurensuche begeben oder aktuelle Entwicklungen aus ihrer Lebensrealität reflektieren. Angenommen werden alle Genres, von der Doku über fiktive Stories, vom Interview bis zur Animation – der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt.

Die Arbeitskammer des Saarlandes hat im vergangenen Jahr rund 42.600 Beratungen im Arbeits-, Sozial- und im Steuerrecht durchgeführt. Das sind rund 1.600 weniger als 2022, und damit weiter auf Vor-Corona-Niveau. „Der Beratungsbedarf bei der Arbeitskammer ist ungebrochen hoch. Der Rückgang der Beratungszahlen im Vergleich hat eher mit komplexeren Fragestellungen zu tun, mit denen die Ratsuchenden zu uns kommen. Die Gesetze werden zudem immer umfangreicher und die Rechtsprechung ist teilweise schwierig nachvollziehbar. Hinzu kommen dann noch Sprachbarrieren. Die einzelnen Beratungen dauern also einfach länger als noch vor einigen Jahren“, betont Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer des Saarlandes.

Viele Jahre blieb der Lehrstuhl für Arbeitsmedizin an der Universitätsklinik in Homburg nur kommissarisch besetzt. Eine ausgewiesene Expertise im Fachgebiet Arbeitsmedizin fehlte jedoch. Das hat sich geändert: Seit Herbst ist der Lehrstuhl mit Professorin Elke Ochsmann wiederbesetzt. Die Arbeitskammer des Saarlandes begrüßt dies ausdrücklich, macht sie doch seit Jahren auf diese Lücke an der Uniklinik aufmerksam. „Das Fach Arbeitsmedizin wurde in den vergangenen Jahren im Medizinstudium nur am Rande gelehrt und verlor so nicht nur im Hinblick auf arbeitsmedizinische Forschung stark an Attraktivität. Durch die Wiederbesetzung erhoffen wir uns auch, dass wir im Saarland mehr Ärzt:innen für dieses Fachgebiet begeistern und somit mehr Arbeitsmediziner*innen rekrutieren können”, betont Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer des Saarlandes.

Die aktuelle Ausgabe der AK-Konkret, der Mitgliederzeitschrift der Arbeitskammer des Saarlandes, ist jetzt erschienen. Ausgabe sechs bietet im Schwerpunkt einen Rück- und Ausblick auf die wirtschaftliche Situation im Saarland, die schlechter als im Bund verläuft. Weitere Texte befassen sich beispielsweise mit dem Doppelhaushalt für 2024 und 2025, mit dem die Landesregierung den Sparkurs fortsetzt, was als problematisch für die Transformation einzustufen ist, sowie der AK-Beschäftigtenbefragung. Und der AK-Konkret liegt wieder das AK-Konkret-Spezial „Leben + Freizeit“ bei.

Seit zehn Jahren bieten die Arbeitskammer des Saarlandes und das INFO-Institut den AK-(Erst-) Beratungsscheck Wirtschaft (EBS) in enger Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften an. Der EBS finanziert jeweils zur Hälfte von Arbeitskammer des Saarlandes und vom INFO-Institut drei Beratungstage. Saarländische Interessenvertretungen sollen auf diese Weise Zugang zu einer professionellen betriebswirtschaftlichen Erstberatung erhalten. Den operativen Part übernehmen dabei erfahrene Berater*innen der INFO-Institut Beratungs-GmbH. 57 Betrieben mit über 10.000 Beschäftigten konnten Arbeitskammer und INFO-Institut mit dem EBS bereits helfen.

„Die Ausweitung der Bildungsfreistellung auf fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr für die saarländischen Beschäftigten ist ein großer Erfolg”, lobt Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer des Saarlandes, die geplante Novellierung des Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes (SBFG). „Damit zieht das Saarland endlich nach und gleicht – längst überfällig – die Regelung zur Bildungsfreistellung den meisten anderen Bundesländern an. Von einem Standortnachteil kann hier keine Rede sein.“*

Der Umbau der saarländischen Stahlindustrie wird vom Bund gefördert. Das hat Bundeswirtschaftsminister Habeck heute in Völklingen verkündet. „Das ist ein wesentlicher Meilenstein für die saarländische Stahlindustrie“, betont Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer des Saarlandes. „Die Förderzusage sorgt dafür, dass wir unsere Stahlindustrie CO2-neutral aufstellen können, und generiert Zukunft für die Stahlbeschäftigten im Land. Wichtig ist dabei, dass das Land auch einen Eigenanteil erbringt. Das ist über den saarländischen Transformationsfonds abgesichert.“

„Um den Zusammenhalt der Gesellschaft nicht zu gefährden, muss der Strukturwandel im Saarland sozial gerecht gestaltet werden. Das ist eine wesentliche Forderung aus unserer ersten AK-Beschäftigtenbefragung,“ sagt Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer des Saarlandes, bei der Vorstellung der Ergebnisse der neuen AK-Umfrage am Freitag in Saarbrücken. Darin hat die Arbeitskammer rund 3.000 Beschäftigte im Saarland gefragt, wie sie die dringendsten Fragen der Transformation aus ihrer aktuellen Lebens- und Arbeitssituation bewerten. Und die Arbeitskammer hat auch gefragt, welche Sorgen sie in der aktuellen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Situation am stärksten umtreiben.

Der Transformationsfonds ist für die Arbeitskammer immer noch ein wichtiges Instrument, um die Zukunft des Saarlandes zu gestalten. „Wir fordern seit Jahren vom Land, die öffentlichen Investitionen in Strukturwandel und Klimaneutralität deutlich zu erhöhen. Mit dem Transformationsfonds ist das gelungen. Für uns ist klar: Die Notlage, in der sich das Saarland befindet, lässt sich nur durch massive Investitionen auflösen“, sagt Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer des Saarlandes. „Die Transformation der Industrie, insbesondere von Automotive und Stahl, ist für unser Saarland von existenzieller Bedeutung. Damit investiert das Land in die Zukunft. Oder anders ausgedrückt: Wird nicht investiert, gehen unserer Industrie die Lichter aus. Wir gehen deshalb davon aus, dass der Transformationsfonds und die von Berlin und Brüssel zugesagten Mittel zur Verfügung stehen“, so Caspar weiter.

„Die Folgen der Inflation bleiben für die Beschäftigten auch noch längerfristig ein großes Problem“, erklärt Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer, anlässlich der Vorstellung der AK-Fakten Einkommen 2023. „Der Preisanstieg lässt zwar erfreulicherweise endlich nach“, so Caspar. Das ändert aber nichts daran, dass die jetzt höheren Preise auch in Zukunft hoch bleiben und für viele Beschäftigte und ihre Familien unverändert ein Problem darstellen werden. „Aus diesem Grund muss die Einkommenssituation der Beschäftigten an die geänderten Rahmenbedingungen angepasst werden. Und dafür bilden Tarifverträge die beste Grundlage“, betont Caspar. 

Die Vertreterversammlung der Arbeitskammer des Saarlandes hat heute Thomas Otto für weitere acht Jahre zum AK-Hauptgeschäftsführer gewählt. Thomas Otto führt seit 1. März 2016 gemeinsam mit der AK-Geschäftsführerin Beatrice Zeiger die Geschäfte der Arbeitskammer.

Laut einer aktuellen Analyse der Bertelsmann Stiftung wird das Saarland bis zum Jahr‌ 2030 weiterhin nicht in der Lage sein, ⁣den Bedarf an Kita-Plätzen zu decken. Es fehlen in den kommenden ‍Jahren voraussichtlich 6.700 Plätze, um den Anforderungen ⁤der Eltern gerecht zu ⁣werden. Dies bedeutet, dass selbst zehn Jahre nach…

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), dass die Kreditermächtigungen über 60 Milliarden Euro aus der Covid-19-Hilfe nicht in den Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung verschoben werden dürfen, zeigt ganz klar: „Die Schuldenbremse ist ein zu enges Korsett für die zu bewältigenden Transformationsprozesse und muss reformiert werden“, sagt Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer des Saarlandes. „Im Gegensatz zum Urteilsfall ist der saarländische Transformationsfonds aber besser begründet und ausgerichtet und steht nicht zur Disposition.“

Die Arbeitskammer des Saarlandes hat das Faltblatt „Daten-Info 2023“ herausgebracht mit wesentlichen ökonomischen, sozialen, ökologischen und kulturellen Kennziffern für das Saarland im Vergleich zum Bund – in einem übersichtlichen und handlichen Format. Die AK aktualisiert das Faltblatt mit Zahlen und Fakten für das Saarland zu den Themen Bevölkerung und Beschäftigung, Arbeitsmarkt und Soziale Sicherung, Einkommen, Bildung und Ausbildung, Wirtschaft und Finanzen, Umwelt und Gesundheit sowie Mitbestimmung einmal im Jahr. Besonders bemerkenswert: Die Beschäftigungszahlen (sozialversicherungspflichtig) der unter 25-Jährigen ging im Saarland zwischen 2012 und 2022 um 11,6 % zurück (Bund: +3,8 %). Zeitgleich sank die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge um 29,3 % (Bund: -14,0 %).

Die Arbeitskammer des Saarlandes feiert am Dienstag, 14. November, „15 Jahre Kultur im BZK“ mit einem Konzert der Gruppe „Spätlese“. Das ist die 440. Veranstaltung der Reihe im AK-Bildungszentrum Kirkel (BZK). Mit zwei bis drei Veranstaltungen pro Monat bei freiem Eintritt hat sich das BZK als feste Größe in der saarländischen Kulturlandschaft etabliert.

Die Stiftung Rechtsschutzsaal lädt in Zusammenarbeit mit der Arbeitskammer des Saarlandes zu den deutsch-französischen Kulturtagen 2023 in den Rechtsschutzsaal Bildstock ein – das älteste Gewerkschaftshaus Deutschlands. Anlässlich 60 Jahre Elysée-Freundschaftsvertrag zwischen Deutschland und Frankreich. Die Geschichte Friedrichsthals und der umliegenden vom Bergbau geprägten Region ist auch unmittelbar mit der wechselseitigen deutsch-französischen Geschichte der Großregion verknüpft. Die Kulturtage 2023 sollen dazu anregen, sich mit der Kultur beider Länder und der Geschichte der Grenzregion zu beschäftigen. Die Kulturtage werden gefördert vom Ministerium für Bildung und Kultur.

Die aktuelle Ausgabe der AK-Konkret, die Mitgliederzeitschrift der Arbeitskammer, ist erschienen. Die Ausgabe 5/2023 befasst sich eingehend mit dem Thema Mitbestimmung. Die Autor*innen verdeutlichen, dass Mitbestimmung für die Gestaltung der Zukunft unverzichtbar ist. Denn sie ist sowohl Standort- und Wettbewerbsvorteil als auch ein Erfolgsmodell für gelebte Demokratie.

Eine Rentenversicherung für alle Erwerbstätigen – das muss das Ziel der Bundesregierung sein, wenn sie den Wünschen der meisten Beschäftigten und Selbstständigen entsprechen will. Unsere gemeinsame Fachtagung „Selbstständige in die Rentenversicherung“ am Dienstag in Berlin hat Probleme und Reformoptionen beleuchtet und klar gezeigt: Die Bundesregierung muss das Rentensystem zeitnah entschlossen in Richtung Erwerbstätigenversicherung reformieren.