Wie wir bereits vorab berichteten, steht auch der Saarpfalz-Kreis unmittelbar vor der Einstufung zum Risikogebiet, nachdem bereits am Mittag der Regionalverband Saarbrücken die kritische 50er Marke überschritten hat.
Damit saarlandweit einheitliche und verständliche Regelungen existieren, wurde heute Abend durch das Gesundheitsministerium in Absprache mit den Landräten eine neue Rechtsverordnung erlassen.
„Vor dem Hintergrund, dass das Infektionsgeschehen im Saarland deutlich zunimmt und wir kurz davor stehen, in allen Teilen des Landes als Risikogebiet eingestuft zu sein, musste die saarländische Landesregierung die erst am Freitag in Kraft getretene Verordnung erneut anpassen. Aus infektionsrechtlicher Sicht war es notwendig die Regelungen bei regionalem Infektionsgeschehen weiter zu verschärfen. Hierzu hat mein Ministerium heute im Austausch mit den Landräten sowie dem Regionalverbandsdirektor eine ab morgen gültige Ressortverordnung auf den Weg gebracht. Diese gilt landesweit“, betont Gesundheitsministerin Monika Bachmann.
Die Verordnung tritt am Sonntagabend um 18:00 Uhr in Kraft und gilt in allen Landkreisen sowie dem Regionalverband Saarbrücken. Landesweit gelten dann die Regeln, die für Kreise mit mehr als 50 neuen Fällen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen festgelegt wurden.
- Private Veranstaltungen (Treffen, Feiern…) in öffentlichen Räumen auf 10 Personen begrenzt. In privaten Räumen dürfen maximal 10 Personen aus zwei Haushalten oder der familiäre Bezugskreis zusammenkommen.
- Öffentliche Veranstaltungen sind unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen mit bis zu 100 Personen erlaubt – Abweichungen sind durch zugelassene Hygienekonzepte möglich.
- Der gemeinsame Aufenthalt mehrerer Personen im öffentlichen Raum wird auf zehn Personen begrenzt
- Im Gastronomiebereich gilt eine Sperrstunde von 23-06 Uhr.
- Im gleichen Zeitraum ist der Verkauf von alkoholischen Getränken untersagt. Ausgenommen von dieser Regelung sind der Verkauf von Speisen und alkoholfreien Getränken zum Mitnehmen.
- Bei öffentlichen Veranstaltungen ist auch an einem festen Platz eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Gleiches gilt für den Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb sowie der Betrieb von Tanzschulen außerhalb des Trainings- und Wettkampfbetriebes.
- Maskenpflicht auch in Gaststätten, abseits des zugewiesenen Platzes
- Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume dürfen nicht mehr genutzt werden.
„Mit der heutigen vereinbarten Ressortverordnung schaffen wir im Saarland eine einheitliche Rechtsgrundlage. Damit erleichtern wir dem Bürger das Verständnis für unsere Maßnahmen. Unser Richtwert bleibt die Sieben-Tages-Inzidenzrate. Alle Saarländerinnen und Saarländer sind jetzt gefordert, die in Kraft tretenden Regelungen zu unterstützen und somit am gemeinsamen Erfolg gegen die steigenden Inzidenzraten mitzuwirken. Denn: Wird der Grenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen in dem jeweiligen Landkreis oder dem Regionalverband unterschritten, wird die Verordnung wieder aufgehoben“, appelliert Bachmann abschließend.
Bildquellen
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