Durch die strengeren Corona-Regeln im Saarland gilt ab 20. November im Hallenbad Friedrichsthal die 2G-Regel.
Ab 20. November 2021 gilt im Hallenbad und der Sauna im Hallenbad Friedrichsthal die 2G-Regel. Dies gab die Stadtverwaltung am Freitag bekannt.
Aufgrund der durch die Landesregierung erlassenen Corona-Maßnahmen dürfen ab dann nur noch Personen Zutritt zum Bad erhalten, die über einen vollständigen Impfnachweis verfügen oder von einer Corona-Erkrankungen genesen sind.
Von der Pflicht zur Vorlage eines 2G-Nachweises ausgenommen sind Personen, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig an den Schultestungen teilnehmen. Zusätzlich gibt es Ausnahmen für Personen mit medizinischer Kontraindikation.
Die aktuelle Auslastung des Bades finden Sie unter www.stadtbad-Friedrichsthal.de