Das Großherzogtum hat seit Tagen mit erhöhten Infektionen mit dem umgangssprachlich „Coronavirus“ zu kämpfen und die Grenze von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen überschritten.
Daher besteht eine Reisewarnung seitens des Auswärtigen Amts.
„Vor nicht notwendigen, insbesondere touristischen Reisen nach Luxemburg wird derzeit gewarnt, da Luxemburg die Neuinfiziertenzahl von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner kumulativ in den letzten 7 Tagen überschreitet“, heißt es auf der Internetseite des Auswärtigen Amts.
Grenzkontrollen werden weiterhin nicht durchgeführt, die Einreise aus Luxemburg und Ausreise nach Luxemburg sind ohne Einschränkungen möglich.
Auf der Liste der Risikogebiete befinden sich neben Luxemburg Länder wie die USA, Libyen, Mexiko, die Türkei und Serbien.
Maskenpflicht besteht
In Luxemburg gilt Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr, Supermärkten und Geschäften, sowie öffentlichen Einrichtungen (Museen, Bibliotheken, Bürgerbüros etc.). Abstände von 1,5 m sind einzuhalten.
Gäste in Restaurants, Gaststätten und Bars müssen sich setzen und den Mindestabstand von zwei Metern zu fremden Personen strikt einhalten.
Hans gegen Grenzschließungen
Am Morgen sprach sich der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans (CDU), nachdem sich bereits am 13.07. Bundesinnenminister Horst Seehofer gegen Grenzkontrollen aussprach, ebenfalls gegen Grenzmaßnahmen aus: „Wir konnten in den vergangenen Monaten der Pandemie Strategien entwickeln, um uns auf genau solch eine Situation vorzubereiten und haben zu ergreifende Maßnahmen bereits vor Wochen in unserer Verordnung berücksichtigt. Maßnahmen an der Grenze sind für uns in diesem Fall kein probates Mittel. Als es im März zu Grenzkontrollen kam, standen wir vor einer völlig anderen Situation, in der es keine Testungen und Nachverfolgungen von Infektionsketten gab. Luxemburg testet mehr als jedes andere europäische Land und hat bereits vor zwei Wochen, als die Infektionszahlen angestiegen sind, entsprechende Maßnahmen eingeleitet“.
Außerdem erklärte der Ministerpräsident, dass man sich „in einem engen interregionalen Austausch mit unseren Partnern“ befinde.
Über die eingerichtete Task-Force werden nach Angaben des saarländischen Ministerpräsidenten regelmäßig Fallzahlen ausgetauscht. Auch über medizinische Güter unterhalte man sich regelmäßig.
Luxemburg führt seit Ende Mai großflächige Tests in der Bevölkerung und Pendlern durch. Außenminister Jean Asselborn sagt, dass kein anderer Staat im Schengen-Raum so viel testet wie Luxemburg. Rund zwölf Prozent aller Neuinfektionen sind laut der luxemburgischen Verwaltung auf das sogenannte „Large-scale-testing“ zurückzuführen. Premierminister Xavier Bettel nannte private Partys als Grund für die höheren Infektionszahlen.
Hans abschließend: „Wichtig ist jetzt, dass jetzt für die Grenzgängerinnen und Grenzgänger Tests durchgeführt werden um optimalen Schutz zu gewährleisten„.
Update: Landesregierung informiert über Vorgehen
Am Abend informierte die Saarländische Landesregierung über das Vorgehen aufgrund der Reisewarnung:
„Die saarländische Landesregierung weist darauf hin, dass von nicht nötigen Reisen abgesehen werden sollte, bis sich die Lage in Luxemburg gebessert hat. Grundsätzlich gelten die in der Verordnung festgelegten Quarantänebestimmungen. Personen, die etwa aus beruflichen Gründen zwischen Luxemburg und dem Saarland pendeln müssen, sollten sich regelmäßigen Tests unterziehen. Diese werden in Luxemburg kostenlos angeboten. Aufgrund der hohen Verfügbarkeit von Tests in Luxemburg muss es nicht zu Grenzkontrollen kommen. Die Landesregierung steht mit den Luxemburger Behörden in einem engen Austausch und hat Vertrauen, dass durch verschärfte Maßnahmen das Ausbruchsgeschehen rasch eingedämmt werden kann. Auch die Saarländerinnen und Saarländer sind dringend gehalten, sich weiterhin an die Abstandsregeln und das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen zu halten.
Die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie regelt die derzeit geltenden Einreisebestimmungen. Pendlerinnen und Pendler sowie Menschen mit unaufschiebbaren medizinischen Terminen dürfen weiterhin ein- und ausreisen, ohne sich danach in Quarantäne begeben zu müssen.
Die genauen Bestimmungen sind hier zu finden.
Damit ist klar, dass sich Personen, die aus einem „Corona-Risikogebiet“ einreisen, für 14 Tage in Quarantäne müssen – ausgenommen sind Pendler und Menschen, die „unaufschiebbare medizinische Termine haben oder in Gesundheitsberufen arbeiten“. Die genauen Bestimmungen sind in der verlinkten Rechtsverordnung nachzulesen.