Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz startet den zweiten Förderaufruf im Bundeswettbewerb „Zukunft Region“. Unter dem Motto „Stärkung der Wertschöpfung vor Ort“ sollen Regionen dabei unterstützt werden, ihre wirtschaftlichen Potenziale durch eine stärkere Vernetzung vor Ort besser zu nutzen und sich strategisch neu aufzustellen.
Staatssekretär Sven Giegold betont: „Mit dem Bundeswettbewerb ‚Zukunft Region‘ fördern wir Kommunen, die in Zusammenarbeit mit Unternehmen, Verbänden und Bürgern neue Wertschöpfung schaffen. Nur durch Innovation, Partizipation und Zusammenarbeit kann der Strukturwandel auf dem Land und in der Stadt gelingen.“
Im Rahmen des Förderaufrufs werden Lösungen für Fragen gesucht, die sich mit der Stärkung der Wertschöpfung vor Ort befassen, wie zum Beispiel: Mit welchen Anreizen kann die lokale Wertschöpfung gesteigert werden? Wie lässt sich die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Verbänden und Bürgern verbessernMöchten Sie die Innovationsdynamik vor Ort steigern? Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um die Gewinnung und Qualifizierung von Fachkräften zu verbessern? Wie können Bürgerinnen und Bürger stärker in die lokale Wertschöpfung, beispielsweise bei erneuerbaren Energieprojekten, einbezogen werden?
Der Förderaufruf richtet sich insbesondere an strukturschwache Regionen. Ein begrenzter Teil der Fördermittel steht auch für Projekte in nicht strukturschwachen Regionen im Sinne einer präventiven Strukturpolitik zur Verfügung.
Die besten Ideen werden in einem wettbewerblichen Verfahren ausgewählt. Antragsskizzen müssen bis zum 24.05.2024 um 15:00 Uhr eingereicht werden.
Weitere Informationen zu „Zukunft Region“ finden Sie unter: www.bmwk.de/zukunft-region.
Eine Themenseite zur regionalen Wirtschafts- und Strukturpolitik des BMWK finden Sie hier: https://www.bmwk.de/themen/regionale-wirtschafts-und-strukturpolitik.Die Regionalpolitik ist ein wichtiger Bestandteil der deutschen Politiklandschaft. Sie umfasst Maßnahmen und Programme, die darauf abzielen, die wirtschaftliche Entwicklung und den sozialen Zusammenhalt in den verschiedenen Regionen des Landes zu fördern. Dabei spielen sowohl die Bundesländer als auch die Europäische Union eine entscheidende Rolle.
Gemäß Artikel 72 des Grundgesetzes liegt die Zuständigkeit für die Regionalpolitik grundsätzlich bei den Bundesländern. Sie können eigene Förderprogramme auflegen und Maßnahmen zur Stärkung der regionalen Wirtschaft und Infrastruktur ergreifen. Darüber hinaus gibt es auch auf EU-Ebene Fördermittel und Programme, die gezielt zur Entwicklung benachteiligter Regionen eingesetzt werden.
Ein zentrales Instrument der Regionalpolitik ist die Förderung von strukturschwachen Regionen. Hierbei geht es darum, die wirtschaftliche Entwicklung anzukurbeln, Arbeitsplätze zu schaffen und die Lebensqualität der Menschen vor Ort zu verbessern. Dies kann beispielsweise durch die Ansiedlung von Unternehmen, die Förderung von Bildungs- und Forschungseinrichtungen oder den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur geschehen.
Ein bekanntes Förderprogramm auf EU-Ebene ist beispielsweise der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der gezielt in Projekte zur Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit investiert. Auch die Bundesländer haben eigene Förderprogramme, die beispielsweise die Ansiedlung von Unternehmen oder die Schaffung von Arbeitsplätzen in strukturschwachen Regionen unterstützen.
Die Regionalpolitik ist somit ein wichtiges Instrument, um regionalen Disparitäten entgegenzuwirken und die gleichmäßige Entwicklung des Landes zu fördern. Durch gezielte Maßnahmen und Förderprogramme können strukturschwache Regionen gestärkt und die Lebensbedingungen der Menschen vor Ort verbessert werden. Dies trägt nicht nur zur wirtschaftlichen Entwicklung, sondern auch zum sozialen Zusammenhalt in Deutschland bei.
Quelle / Originaltext: Gemeinde Spiesen-Elversberg
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