Die Verantwortung für die Schneeräumung und Glättebeseitigung auf Gehwegen liegt bei den Eigentümern, Mietern oder Pächtern der angrenzenden Grundstücke, einschließlich öffentlicher Treppen und Verbindungswege.
Gemäß der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Spiesen-Elversberg müssen die genannten Bereiche nach Schneefall von 7 bis 20 Uhr auf einer Breite von einem Meter schneefrei gehalten werden. An Sonn- und Feiertagen gilt dies von 9 bis 20 Uhr.Der geräumte Schnee muss so gelagert werden, dass er weder den fließenden Verkehr noch Fußgänger behindert. Die Verwendung von Streusalzen und ähnlichen Mitteln ist nur bei Blitzeisbildung und Eisregen gestattet. Feuerwerksreste müssen unverzüglich vom Verursacher entfernt werden, unabhängig davon, wo sie im öffentlichen Verkehrsraum niedergehen.
Quelle / Originaltext: Gemeinde Spiesen-Elversberg
Bildrecht: Gemeinde Spiesen-Elversberg