Gespräch der saarländischen Landesregierung mit den gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen sowie dem Saarländischen Richterbund

Mit seinen Beschlüssen vom 4. Mai 2020 zur Richter- und Beamtenbesoldung des Landes Berlin und zur amtsangemessenen Alimentation von Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern mit mehr als zwei Kindern in Nordrhein-Westfalen hat das Bundesverfassungsgericht Vorgaben gemacht, die auch im Saarland eine Überprüfung der Besoldungssituation erfordern.

Medieninfo vom:
PressRelease vom
20.09.2022
| Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
| Inneres

Gespräch der saarländischen Landesregierung mit den gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen sowie dem Saarländischen Richterbund

Mit seinen Beschlüssen vom 4. Mai 2020 zur Richter- und Beamtenbesoldung des Landes Berlin und zur amtsangemessenen Alimentation von Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern mit mehr als zwei Kindern in Nordrhein-Westfalen hat das Bundesverfassungsgericht Vorgaben gemacht, die auch im Saarland eine Überprüfung der Besoldungssituation erfordern.

Vor diesem Hintergrund hatte sich die saarländische Landesregierung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften auf den Fahrplan verständigt, dass nach der Sommerpause 2022 ein Gesetzentwurf zur Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für die Richter- und Beamtenschaft im Saarland vorgelegt wird.

Diese Zusage wurde eingehalten: Am heutigen Dienstag, den 20. September 2022, wurde der Gesetzentwurf den Gewerkschaften in einem Spitzengespräch vorgestellt. Mit dem Gesetz werden die notwendigen Regelungen getroffen, um rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 eine amtsangemessene Alimentation von Beamtinnen und Beamten sowie von Richterinnen und Richtern sicherzustellen.

Entscheidend ist hierbei, dass nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in der untersten Besoldungsgruppe für eine vierköpfige Familie der gebotene Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau eingehalten wird. Auch hinsichtlich der Zuschläge, die ab dem dritten Kind für kinderreiche Familien gewährt werden, muss ein hinreichender Abstand zum grundsicherungsrechtlichen Gesamtbedarf bestehen.

Nach dem Spitzengespräch erklärte Innenminister Reinhold Jost in der Landespressekonferenz hierzu: „Trotz der angespannten Haushaltslage steht es für mich außer Frage, dass die Beamtinnen und Beamten sowie die Richterinnen und Richter im Saarland rechtskonform besoldet werden müssen. Hierzu haben wir ein ausgewogenes Modell entwickelt, das die rechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vollumfänglich umsetzt.“

Darüber hinaus hat sich die Landesregierung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften auch darauf verständigt, die im Rahmen des dritten Entlastungspaketes von der Bundesregierung beschlossene Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner in Höhe von 300 Euro auch auf die rund 15.700 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes zu übertragen. Rund 4,7 Mio. Euro zusätzliche Mittel stellt die Landesregierung dazu in diesem Jahr bereit.

Ewald Linn, dbb saar-Vorsitzender dazu: „Die schnelle Umsetzung der beiden Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zur Grundsicherung und amtsangemessenen Alimentation für Beamtinnen und Beamte mit drei und mehr Kindern rückwirkend zum 1.1.2022 ist der richtige Weg und unterbindet weitere rechtliche Konflikte. Ob der von der Landesregierung gewählte Weg tatsächlich ausreichend ist, um den komplexen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu genügen, ist zu prüfen.“

Linn weiter: „Dass die Landesregierung die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro auch an die saarländischen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zahlen will, ist aus Gründen des Gleichheitsgrundsatzes konsequent und richtig.“

Timo Ahr, stellvertretender Vorsitzender des DGB Rheinland-Pfalz / Saarland: „Es ist folgerichtig, dass die saarländische Landesregierung den Beschluss des Zweiten Senats vom 4. Mai 2020 bzw. das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur amtsangemessenen Alimentation nun verfassungskonform umsetzt. Zu begrüßen ist ferner, dass die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Landes im Zuge des Entlastungspakets III der Bundesregierung von der Energiepreispauschale profitieren, nachdem bereits einige Bundesländer angekündigt hatten, dies ebenfalls tun zu wollen.“

Darüber hinaus fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), im Zuge des Fachkräftemangels den öffentlichen Dienst zukunftssicher auszurichten, um das Vertrauen in den Staat aufrechterhalten zu können. Denn laut DGB ist gerade in Zeiten wie diesen, ein handlungsfähiger Staat für den sozialen Zusammenhalt von elementarer Bedeutung.
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Katrin ThomasPressesprecherin

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QuelleSaarland.de



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