Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Aus der Gemeinde Quierschied: Bebauungsplan Q311 „Gemeinbedarfsfläche Fischbacher Straße“ in der Gemeinde Quierschied

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Der Rat der Gemeinde Quierschied hat am 15.05.2025 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung die Aufstellung des Bebauungsplans Q311 „Gemeinbedarfsfläche Fischbacher Straße“ beschlossen.Der Beschluss über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.Da der Flächennutzungsplan den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes widerspricht, ist dieser zu ändern. Das Verfahren zur Teiländerung des FNP wird in vorliegendem Fall durch den Regionalverband Saarbrücken durchgeführt.Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sich wesentlich unterscheidende Lösungen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen zu informieren. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit). Zu diesem Zweck liegt der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich des Umweltberichtes in der Zeit vom 26.05.2025 bis einschließlich 27.06.2025 zu den üblichen Öffnungszeiten (Montag – Freitag von 8:15 Uhr bis 12:30 Uhr, Montag bis Mittwoch von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Quierschied, Rathausplatz 1, 66287 Quierschied, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und kann eingesehen werden.Die Unterlagen zur Planung finden Sie außerdem unter folgendem Link:www.quierschied.de/wirtschaft-bauen-soziales/bebauungsplaene Planungserfordernis:Ziel der vorliegenden Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Quierschied. Hintergrund ist, dass die Feuerwehren der drei Ortsteile zusammengelegt werden sollen.Weiteres Planungsziel ist die planungsrechtliche Sicherung des Gemeindebauhofes, für den bislang kein Planungsrecht existiert. Der Bauhof ist bereits seit vielen Jahren im Plangebiet ansässig. Um auch hier eine geordnete städtebauliche Ordnung und Entwicklung herbeizuführen, ist die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes erforderlich.Das Plangebiet liegt am südlichen Rand des Ortsteils Quierschied, unmittelbar an der L127. Weiter südlich des Plangebietes grenzt der Sulzbacher Stadtteil Brefeld an.Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem folgenden Lageplan zu entnehmen: Einfach HIER anklicken Quierschied, den 16.5.2025Der Bürgermeister


Unbearbeitete Pressemeldung der Gemeinde Quierschied.

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Quelle: Gemeinde Quierschied
Bilder & Bildrecht: Gemeinde Quierschied



Bildquellen

  • Aktuelles aus Quierschied: Sebastian Zenner

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