Die Landeshauptstadt Saarbrücken hat die Antragsfrist für Schäden der Unwetter von Mai / Juni 2018 bis zum 30.09.2018 verlängert. Ursprünglich endete die Antragsfrist bereits am 31. Juli 2018. Durch die nachträglich erweiterten Schadensgebiete hat sich die Antragsfrist für alle Schadensmeldungen verschoben.
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Die heftigen Starkregenfälle in der Nacht auf den 1. Juni sowie erneut am 11. Juni haben auch im Regionalverband zu einer Naturkatastrophe von außergewöhnlichem Ausmaß mit schweren Schäden geführt.
Insgesamt stehen nach Angaben der Staatskanzlei 2,5 Millionen Euro zur Verfügung, davon eine Million vom Land, 1,5 Millionen Euro von Kommunen und Kreisen. 1500 Euro werden als unkomplizierte Soforthilfe zu Verfügung gestellt.
Ministerpräsident Tobias Hans hat eine Soforthilfe für Härtefälle in Aussicht gestellt. Der Ministerrat soll am Mittwoch den 06. Juni 2018 darüber entscheiden. Im Jahr 2016 betrug die Soforthilfe 1500 Euro pro Haushalt.