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Die Landeshauptstadt Saarbrücken hat die Antragsfrist für Schäden der Unwetter von Mai / Juni 2018 bis zum 30.09.2018 verlängert. Ursprünglich endete die Antragsfrist bereits am 31. Juli 2018. Durch die nachträglich erweiterten Schadensgebiete hat sich die Antragsfrist für alle Schadensmeldungen verschoben.

Die heftigen Starkregenfälle in der Nacht auf den 1. Juni sowie erneut am 11. Juni haben auch im Regionalverband zu einer Naturkatastrophe von außergewöhnlichem Ausmaß mit schweren Schäden geführt.