Es bleibt im Saarland bei der Ausgangsbeschränkung, nach der das Verlassen der eigenen Wohnräume nur noch bei triftigen Gründen erlaubt ist. Besuche bei Freunden oder Bekannten sind auch weiterhin nicht gestattet.
Klarstellung war notwendig
Mit dieser Verschärfung reagiert das Land auf die Verwirrungen der letzten Tage.
Konkret ging es um den Punkt, wie viele Menschen sich an der „frischen Luft“ zu Sport und Bewegung treffen dürfen. Nach der Regelung des Landes war dies mit bis zu fünf Personen möglich, nach dem Erlass des Bundes nur noch mit zwei.
Ab heute Nacht (Mittwoch auf Donnerstag, 00:00 Uhr) gilt: Sport und Bewegung an der frischen Luft sind alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder mit den Personen, die im selben Haushalt leben, möglich.
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Neue Regeln für Hotels
Darüber hinaus wurde eine Regelung für den Bereich der Hotels und sonstige Beherbergungsbetriebe getroffen, nach der ab sofort nur noch Übernachtungen aus beruflichen oder wichtigen persönlichen Gründen, wie etwa bei Unbewohnbarkeit der eigenen Wohnung, gestattet sind. Dies dient der Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus durch Vermeidung von nicht notwendigen Reiseanlässen.
Die neuen Regelungen gelten ab Donnerstag, 26. März 2020, 0:00 Uhr. – Bitte beachten Sie die aktuelle Anpassung der Allgemeinverfügung vom 16.3. und 20.3.20.