Die Landesregierung macht damit von der Möglichkeit Gebrauch, eine Übergangsfrist zur Anpassung des Infektionsschutzgesetzes zu nutzen.
Hierzu hat bereits Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angesichts der steigenden Corona-Zahlen geraten.
Innerhalb der Landesregierung herrscht nach Angaben der SZ offenbar Einigkeit, keine größeren Veränderungen an den aktuell gültigen Regelungen vornehmen zu wollen.
Zuvor berichtete der SR hingegen, dass die CDU offenbar die Lockerungen beibehalten möchte, während die SPD hingegen für die Verlängerung sein soll.
Nach Erzielung der Einigkeit soll dies nun frühstens zum Monatsende geschehen. Damit gilt im Saarland weiterhin die Maskenpflicht im Einzelhandel, die 3G-Regel in der Gastronomie sowie weitere Beschränkungen.
Zum April sollen dann die bereits angekündigten Lockerungen umgesetzt werden. Die Maskenpflicht soll dann größtenteils entfallen, außer in bestimmten Bereichen wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen etc.
Außerdem soll zukünftig bei lokal begrenzten hohen Infektionslagen eine Hotspotregelung umgesetzt werden, um eng begrenzt strengere Regeln durchsetzen zu können.
Andere Bundesländer verlängern ebenfalls
Neben Bayern möchten nach Regierungsangaben auch Baden-Württemberg und Thüringen von der Übergangsregelung Gebrauch machen.
Auch in Hamburg soll die aktuell gültige Verordnung verlängert werden.In Niedersachsen will die Landesregierung im Laufe der Woche eine Übergangsverordnung vorstellen, ob diese umgesetzt wird, ist noch nicht final entschieden, es deute jedoch vieles darauf hin. Wie die dpa berichtet, plant wohl auch Nordrhein-Westfalen die Übergangsregelung bis zum 2. April zu nutzen.