In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch, ab 00:00 Uhr setzt das Saarland die auf Bundesebene beschlossenen Vorgaben zur Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus um. Zahlreiche Geschäfte bleiben geschlossen, die Nahversorgung bleibt unangetastet.
Saarlands Ministerpräsident Tobias Hans erläuterte am Mittwochabend die umfangreichen Maßnahmen, die bundesweit die Ausbreitung des Corona-Virus eindämmen sollen.
Folgende Geschäfte und Dienstleister sind nicht betroffen und bleiben weiterhin geöffnet:
- Einzelhandel für Lebensmittel
- Wochenmärkte
- Abhol- und Lieferdienste
- Getränkemärkte
- Apotheken, Sanitätshäuser
- Drogerien
- Tankstellen
- Banken und Sparkassen, Poststellen
- Frisöre
- Reinigungen, Waschsalons
- Zeitungsverkauf
- Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte
- Großhandel
Auch Dienstleister und Handwerker dürfen weiterhin arbeiten. Hier verwies der Ministerpräsident darauf, dass „üblicherweise solche Arbeiten nicht in Gruppen stattfinden“.
Längere Einkaufszeiten
Tobias Hans auf der Pressekonferenz: „Wir wollen ermöglichen, dass länger eingekauft werden kann“. Hier schlug die Landesregierung vor, Geschäfte werktags bis 22 Uhr und sonntags bis 15 Uhr zu öffnen. Hier liegt die Entscheidung jedoch bei den einzelnen Händlern.
Keine Quarantäne und kein Ausgehverbot
Der Ministerpräsident machte deutlich, dass es sich bei dem Maßnahmenpaket nicht um ein Ausgehverbot oder eine Quarantäne handele.
Hans: „Sie können sich frei bewegen, Sie können auf die Arbeit gehen und können auch in unseren schönen Wäldern spazieren gehen. Vermeiden Sie jedoch private Partys, Menschengruppen und immer wieder: Halten Sie Abstand voneinander!“
Der Ministerpräsident deutlich: „Wir haben gemerkt, dass der Appell an die Menschen nicht ausreichte, viele haben die Pandemie weiter verharmlost. Teilweise wurde sogar in den sozialen Medien böswillig falsche Gerüchte streut.“
Das Maßnahmenpaket mit den Verboten sei nun die Folge daraus.
Folgende Angebote sind von den Schließungen betroffen
Geschlossen werden:
- Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
- Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
- Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
- Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
- der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
- alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center
- Spielplätze (auch draußen)
Restaurants und Gaststätten nur noch teilweise geöffnet
Restaurants und Speisegaststätten dürfen noch in der Zeit zwischen 06:00 Uhr und 18:00 Uhr öffnen.
Angebote in Vereinen, Sport- und Freizeiteinrichtungen und Volkshochschulen, Musikschulen, Kirchen und Busreisen sind untersagt.
Unterstützung für die Wirtschaft
Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger kündigte unterdessen umfangreiche Hilfsmaßnahmen für die Wirtschaft an und betonte: „Wir werden niemanden damit alleine lassen“.
So sollen kleinere Steuervorauszahlungen, Liquiditätshilfen, geringere Hürden für das Kurzarbeitergeld (rückwirkend ab März) und ein Sofortprogramm über 10 Millionen Euro die Folgen der Krise lindern.