Ab sofort gilt im saarländischen Einzelhandel – vorerst – keine 2G-Regelung mehr. Auch Ungeimpfte Personen ist der Zutritt wieder gestattet.
Damit entfallen die Kontrollen gegen im Eingangsbereich von Einzelhandelsgeschäften wieder und werden so behandelt, wie in Supermärkten auch: Zutritt nur mit Maske.
Mediamarkt-Saturn hatte gegen die Regelung geklagt und nun unanfechtbar vom OVG Recht bekommen.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Regelung gegen das „Gebot der Bestimmtheit von Normen“ verstoße.
Ursprünglich waren von der 2G-Pflicht nur Ladenlokale ausgenommen, deren Waren- oder Dienstleistungangebot zur Deckung des täglichen Bedarfs dienen. Es gab jedoch für bestimmte Gewerbe Ausnahmeregelungen. Es sei jedoch nicht klar, nach welchen Kriterien diese Ausnahmen erteilt wurden.
Die Verordnung enthalte keine Mischbetriebe, daher obliegt die konkrete Einordnung den Behörden vor Ort, was zu uneinheitlicher Umsetzung führe.
Zuvor ging bereits Woolworth erfolgreich gegen die 2G-Zugangsbeschränkungen vor.
Landesregierung nimmt Stellung
In einer Stellungnahme der Landesregierung sagte Ministerpräsident Tobias Hans: „Die Situation mit Omikron stellt uns vor neue Herausforderungen und wir müssen einen Weg finden, den Umgang mit dem Virus allmählich in unseren Alltag zu integrieren. Probleme in der Anwendung von Detailregeln und auch deutschlandweite Gerichtsurteile, wie die jüngste Entscheidung des OVG, sind für uns Anlass zu handeln. Das muss auch Thema in der MPK nächste Woche werden. Wir werden jetzt den aktuellen Beschluss des OVG auswerten und dann zeitnah entscheiden, wie die Rechtsverordnung anzupassen ist. Dabei werden wir auch die aktuellsten Empfehlungen des Expertenrates der Bundesregierung berücksichtigen, die bei der MPK am Montag beraten werden. Je nach Ergebnis kann es aus meiner Sicht als Alternative zur 2G-Regel im Einzelhandel eine Möglichkeit sein, dort auf eine FFP2-Maskenpflicht zu setzen. Das werden wir gemeinsam im Ministerrat diskutieren. Bis dahin empfehle ich sehr, schon jetzt FFP2-Masken zu tragen.“
Auch in anderen Bundesländern gekippt
Zuvor wurde bereits in anderen Bundesländern 2G-Zutrittsregelungen gekippt, z.B. in Bayern oder Niedersachsen. In NRW überlegt die Landesregierung 2G bereits eigenständig zu „kippen“. Damit könnte man einer Niederlage vor Gericht entgehen.
In Baden-Württemberg wurde beispielsweise 2G an Universitäten gekippt.