Die 2G-Regel für den Einzelhandel im Saarland wurde vom Oberverwaltungsgericht gekippt. Das Gericht gab einem Eilantrag mehrerer saarländischer Elektronik-Märkte statt.
Die 80-jährige Marlies Krämer aus Sulzbach klagte vor dem Bundesgerichtshof auf das Recht auf eine weibliche Ansprache in Formularen. Der BGH lehnte ihre Forderung ab.
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