Das Gericht hat damit die Rechtsverordnung für den Landkreis St. Wendel in diesem Punkt außer Kraft gesetzt. Identische Regelungen in anderen Landkreisen sind damit ebenfalls hinfällig.
Die Berufsfreiheit durch eine Sperrstunde weiter einzuschränken, sei nicht verhältnismäßig.
Nach Angabe der „SZ“ bezweifele das Gericht nicht, dass die Vorverlegung der Sperrstunde ein geeignetes Mittel sein könne, um die Ausbreitung von Sars-Cov-2 zu verlangsamen, allerdings stellten ein Betrieb unter vorgeschriebenen Hygieneanforderungen sowie das ab 23 Uhr geltende Alkoholverbot mildere und gleich wirksame Maßnahmen dar.
Nach den aufgearbeiteten Daten des Robert-Koch-Instituts seien Infektionen in Gaststätten keine treibende Rolle in der Ausbreitung des Virus spielten.
Die Wirte dürften daher wieder bis 1.00 Uhr öffnen. Die Sperrstunde gelte zwar nur für den Landkreis St. Wendel, sei aber „Praktisch“ für das gesamte Saarland ausgesetzt.
Sind Gaststätten überhaupt Treiber der Pandemie?
Diese Frage möchte das Robert-Koch-Institut nicht öffentlich beantworten. „BILD“ berichtet aktuell, dass Gaststätten nach RKI-Angaben keine nennenswerte Treiber der Pandemie seien und beruft sich auf eine geheime Schaltung zwischen der Regierung und dem RKI. Eine Bestätigung gab es hierzu nicht.
Dennoch könnte noch heute die vollständige Schließung von Bars und Restaurants auf Bundesebene beschlossen werden. Ob der saarländische Ministerpräsident diesen Vorschlag von Kanzlerin Angela Merkel mitträgt, ließ er im SR-Interview offen: „Es kann am Ende auch bedeuten, dass wir im Bereich von Restaurants weiter einschränken müssen. Man muss ja nicht immer alles gleich komplett zu machen„.
Im Gespräch ist ein „Lockdown light“. Heute sprachen sich zahlreiche Verbände gegen die geplanten Maßnahmen aus: Es sei an der Zeit, die gewonnenen Erkenntnisse stärker zu berücksichtigen, heißt es in der „Gemeinsamen Position von Ärzteschaft und Wissenschaft“, die federführend von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sowie von den Virologen Hendrik Streeck von der Universität Bonn und Jonas Schmidt-Chanasit von der Universität Hamburg formuliert wurde.
Unterstützt wird das Papier von zahlreichen ärztlichen Berufsverbänden, darunter dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) und dem Berufsverband der Deutschen Chirurgen – also den Vertretungen praktizierender Ärzte.