Die Klage von mehreren Fitnessstudiobetreibern vor dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes wurde abgelehnt. Die Schließung sei verhältnismäßig, um Ansteckungen im privaten Bereich zu verhindern.
Insbesondere durch die körperliche Anstrengung in geschlossenen Räumen sei der „verstärkte und weiterreichende Ausstoß von möglicherweise infektiösen Aerosolen konkret zu befürchten“, urteilte das Oberverwaltungsgericht.
Auch die bestehenden Hygienekonzepte änderten nichts daran, dass in Fitnessstudios typischerweise eine größere Zahl wechselnder Personen in geschlossenen Räumen zusammenkommen.
Außerdem führe die Öffnung von Sport- und Freizeiteinrichtungen zwangsläufig zu mehr Sozialkontakten.
Tattoo- und Piercingstudios dürfen wieder öffnen
Der Klage der Tattoo- und Piercingstudiobetreiber im Saarland gab das Oberverwaltungsgericht hingegen statt. Diese dürfen die Studios wieder öffnen. Hier argumentierte das Gericht, dass die Schließung einer Ungleichbehandlung gegenüber anderen „körpernahen Dienstleistern“ darstelle.
Bildquellen
- Fitnessstudio Innen: Regio-Journal