Ab 8. Mai gelten im Saarland neue Corona-Regeln. Diese sind an die Empfehlungen des RKI angelegt und mit den Nachbarbundesländern abgestimmt, die Laufzeit ist erst einmal auf vier Wochen, bis zum 4. Juni begrenzt, könnte aber verlängert werden.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
- Die Quarantänepflicht für enge Kontaktpersonen entfällt
- Die Testpflicht an Schulen entfällt
- Corona-Infizierte müssen sich nur noch fünf Tage lang isolieren
Die Testpflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pflege- und medizinischen Bereichen bleibt weiter bestehen.
Der saarländische Gesundheitsminister Magnus Jung (SPD) sieht eine neue Phase der Pandemie. „Die Infektionszahlen sinken, die Corona-Situation auf den Intensivstationen hat sich im Saarland deutlich entspannt. Mit Änderung der Absonderungsregelungen und insbesondere der Verkürzung der Isolationsdauer auf fünf Tage, gehen wir einen weiteren Schritt in Richtung Normalität“.
Gleichzeitig weist Jung darauf hin, dass weniger Regularien der Landesregierung auch mehr Eigenverantwortung folgen lassen würden.
Hierzu gehört unter anderem auch das eigenständige in Isolation begeben, nachdem ein Selbsttest positiv ausfällt.
Was ändert sich im Detail?
Die Absonderung von lediglich noch fünf Tagen endet nach Ablauf der fünf Tage, also ab dem 6. Tag, sofern keine typischen Symptome mehr erkennbar sind. Ein Freitesten ist nicht mehr nötig.
Das saarländische Gesundheitsministerium weist ausdrücklich auf die dringende Empfehlung des RKI zur wiederholten (Selbst-)Testung beginnend nach Tag 5 und zur Selbstisolation bis zu einem negativen Test.
Es wird außerdem empfohlen, in dieser Zeit – und mehrere Tage nach Ablauf der fünf Tage noch FFP2-Masken zu tragen und die Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren.
Für Haushaltsangehörige besteht zukünftig keine Pflicht zur Absonderung. Eine Quarantäne für Kontaktpersonen ist nicht mehr vorgesehen. Es wird empfohlen, möglichst Abstände einzuhalten und in geschlossenen Bereichen FFP2-Masken zu tragen.
Im Bereich der Schulen wird die bisher vorhandene Testverpflichten von zwei Tests pro Wochen nicht aufrecht gehalten. Stattdessen wird zweimal pro Woche ein freiwilliges Testangebot unterbreitet. Auch die Absonderverordnung, die verpflichtende Tests für acht Tage nach Auftreten eines Infektionsfalls vorgeschrieben haben, entfällt.
Abschließend appelliert Gesundheitsminister Magnus Jung noch einmal an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger: „Natürlich ist ein Restrisiko der Ansteckung nicht ganz auszuschließen. In der derzeitigen pandemischen Lage wären aber weitreichendere rechtliche Einschränkungen nicht vertretbar. Wir müssen daher an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger appellieren, ihre Mitmenschen bestmöglich zu schützen. Die Umsetzung der allgemeinen Hygieneempfehlungen wie regelmäßiges Händewaschen und Testen sowie das Tragen von Schutzmasken sind weiterhin von zentraler Bedeutung bei der Bekämpfung des Coronavirus.“