Entgegen dem Bundestrend hält im Saarland das niedrige Infektionsgeschehen weiter an, sodass die bereits angekündigten Lockerungen umgesetzt werden.
Demnach tritt am 15. Juni die neue Verordnung bis zum 28. Juni in Kraft.
Ab 15. Juni sind Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 50 Personen und unter freiem Himmel mit bis zu 100 Personen erlaubt.
Veranstaltungen mit mehr als zehn anwesenden Personen sind der Ortspolizeibehörde zu melden und die Kontaktnachverfolgung muss gewährleistet sein.
Auch der Mindestabstand von 1,50 Metern muss weiterhin eingehalten werden.
Die Gastronomie kann ihr Geschäft eine Stunde länger, bis 24:00 Uhr betreiben. Alle bekannten Regeln für die Gastronomie bleiben bestehen.
Beim sogenannten „Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb“ sowie bei Tanzschulen sind ab Montag 20 Personen erlaubt, bisher sind es zehn.
Chorveranstaltungen und Chorproben sind in geschlossenen Räumen mit bis zu zehn Teilnehmern auf Grundlage eines Hygienekonzepts möglich.
Auch hier müssen Kontaktnachverfolgung sowie infektionsschutzrechtliche Auflagen beachtet werden. Auch hier muss der vorgeschriebene Mindestabstand gewahrt bleiben.
Unter strengen Auflagen, Hygiene- und Schutzkonzept dürfen ab Montag auch Saunen wieder öffnen.