Urteil vom Verwaltungsgericht Saarlouis: Die Stadt Sulzbach muss kommende Woche das Salzbrunnenhaus für die Diskussionsveranstaltung mit musikalischer Untermalung der Hooligan-Band „Kategorie C“ zu Verfügung stellen (Wir berichteten)
Nachdem die Stadtverwaltung Sulzbach den Vertrag mit der Person Alexander Flätgen gekündigt hat, zog dieser vor Gericht – mit Erfolg.
Nach dem uns vom Verwaltungsgericht vorliegenden Urteil muss die Stadt Sulzbach das Salzbrunnenhaus für die angemeldete Veranstaltung im Zeitraum von 18:00 Uhr – 21:00 Uhr zu Verfügung stellen.
Gleichzeitig habe der Mieter, die Privatperson A. Flätgen die zu spielenden Musiktitel vorab vorzulegen.
Nach Angabe von Flätgen soll sich bei der Veranstaltung um eine überparteiliche Diskussionsveranstaltung halten. Diese soll, so der Veranstalter, „musikalisch untermalt“ werden von der genannten Hooligan-Band „Kategorie-C“. Weiterhin soll der holländische PEGIDA-Aktivist Edwin Wagensveld auftreten. Auch soll die „Österreichische Patriotin“ Amy Bianca auftreten.
Wer nun jedoch einfach diese überparteiliche Diskussionsveranstaltung besuchen möchte, wird enttäuscht: Nur über einen Kartenvorverkauf können Sie daran teilhaben.
Die Stadtverwaltung möchte nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen und so das Konzert doch noch verhindern.
Hooliganband „Kategorie C“ in Sulzbach
Die Band Kategorie C betitelt sich selbst als Hooligan-Band. Regelmäßig handeln die Lieder jedoch nicht nur von Gewalt, sondern auch von drohender Überfremdung und Kämpfen gegen Salafisten.
So singen Sie im Song „Hooligans gegen Salafisten“ z.B.
[…]
Heute schächten sie schlafe und rinder
Morgen vielleicht schon Christenkinder
Im kalifat kann man es schon sehen
Dann werden wir auch zu grunde gehen
Befolgst du nicht Mohammeds Befehle
Hast du gleich ein Messer an der Kehle
Ob mann ob frau ob alt ob jung
Bei wiederspruch droht KreuzigungGlaubst du an den falschen gott
Verlierst du schnell mal deinen kopf
Moslems verstehen hier keinen Spaß
Bei ihnen regiert vermummter Hass
Boko Haram und Taliban
Euer Terror der kotzt uns an
Salafisten und IS idioten
Ihr gehört alle verboten
Das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen schreibt:
Die Hooligan-Band Kategorie C – Hungrige Wölfe aus Bremen erfüllt jene Funktionen, die auch rechtsextremistische Bands wahrnehmen. Ihre Konzerte tragen zur Mobilisierung und zum Zusammenhalt der Szene bei, schaffen die Möglichkeit zum Kontakt und geben Gelegenheit zur Rekrutierung für die rechtsextremistische Skinhead-Szene und Neonazi-Szene. Insbesondere ist die Band ein Bindeglied zwischen der Hooligan-Szene und dem Rechtsextremismus. Ihre Konzerte werden regelmäßig ebenso konspirativ organisiert wie Auftritte rechtsextremistischer Bands. Vereinzelt tritt KC auch mit diesen gemeinsam auf. Zum Teil werden ihre Konzerte auch von Rechtsextremisten organisiert. Auch im Kreis der Bandmitglieder sind Bezüge zum organisierten Rechtsextremismus unverkennbar, ebenso wie dies bei vielen Konzertbesuchern der Fall ist.
(Vgl. Verfassungsschutzbericht 2012. Hrsg. v. Senator für Inneres und Sport. Bremen 2013, S. 35.)