Die Stadt Friedrichsthal verfügt über zwei stationäre und – bis zum Auslaufen des Mietvertrages mit Anbieter Jenoptik auch über einen umgangssprachlich „Blitzeranhänger“ genannten mobilen Blitzer.
Durch das Gerichtsurteil des saarländischen Verfassungsgerichts vom 09.07.2019 dürfen diese Modelle im Saarland nicht mehr betrieben werden. Seit diesem Tag sucht die Stadtverwaltung nach einer Lösung, mittlerweile seit rund einem Jahr.
Auf Regio-Journal-Anfrage wurde uns bestätigt, dass der mobile Blitzeranhänger zurückgegeben wurde. Eine Alternative, beispielsweise wie beispielsweise der von der Landeshauptstadt Saarbrücken eingesetzt Enforcement Trailer vom Hersteller „Vitronic“ – über dessen Anschaffung auch die Landesregierung nachdenkt und bis zum 31.12.2020 realisieren möchte, wurde nicht angeschafft.
Hierzu antwortet die Friedrichsthaler Stadtverwaltung lapidar: „Wie die Durchführung der mobilen Kontrolle zukünftig stattfindet, wird verwaltungsseitig noch geprüft“.
Unsere Frage, welche Einnahmen der Verwaltung durch die Abschaltung des mobilen Blitzers, aber auch der beiden stationären Modelle entgehen, wollte uns die Stadtverwaltung nicht beantworten Die Blitzer seien zur Erhöhung der Verkehrssicherheit angeschafft worden und nicht, um Einnahmen zu generieren.
Die Anschaffung war zur Reduzierung des Lärms – statt einer stadtweiten Tempo-30-Regelung und zur Erhöhung der Sicherheit, beispielsweise vor einer Schule vorgesehen. Wir erfuhren parteiübergreifend, dass die Stadt „erhebliche Einnahmenverluste“ durch entgangene Verwarngelder habe. Eine genaue Zahl wurde nicht genannt.
Auf unsere Frage, ob ein neues, mobiles Blitzgerät für Friedrichsthal angeschafft wurde, konnte uns die Verwaltung keine Antwort geben. „Die Überprüfung der Möglichkeiten ist bislang noch nicht abgeschlossen, die Entscheidung über die zukünftige mobile Kontrolle wird vom Stadtrat getroffen“, wird uns mitgeteilt.
Dem widerspricht CDU-Fraktionsvorsitzender Daniel Jung: „Die Überwachung des fließenden Verkehrs fällt grundsätzlich nicht in die Zuständigkeit des Stadtrats oder seiner Ausschüsse, sondern ist Aufgabe des Bürgermeisters als Ortspolizeibehörde und damit Sache der Verwaltung. Der Rat bzw. seine Ausschüsse sind nur insoweit zu involvieren als für die Aufstellung von Blitzern notwendige Kauf- oder Mietverträge mit entsprechenden finanziellen Auswirkungen von ihrem Volumen her vom Rat oder dem zuständigen Ausschuss beschlossen werden müssen“.
Da es, wie die Verwaltung ausdrücklich betont, um die Erhöhung der Sicherheit geht, ist der Einsatz der stationären Blitzer, insbesondere dem in unmittelbarer Nähe der Johannes- und Hoferkopf-Schule in Bildstock elementar wichtig. Doch auch dieser Blitzer ist seit einem Jahr stumm.
Auf unsere Frage, ob dieser Blitzer beispielsweise durch eine Nachrüstung von Kontaktschwellen im Boden in Betrieb genommen werden kann, heißt es: „Die Verwaltung sucht nach einer rechtssicheren Technik-Alternative für die Blitzer. Eine davon könnte auch die Kontaktschwellen-Technik sein. Die Prüfung hierzu ist noch im Gange, sobald ein Ergebnis vorliegt, wird der Stadtrat die Entscheidung treffen“. Einen Zeitpunkt für die Wiederinbetriebnahme wollte uns die Verwaltung nicht mitteilen. In der nächsten Stadtratssitzung sollen weitere Informationen zusammengetragen und vorgestellt werden. Diese findet am 2.9.2020 statt.
Auch auf die Frage der Umrüstkosten wollte uns die Verwaltung nicht beantworten. „Da die Prüfung noch nicht zum Abschluss gekommen ist, kann auch diese Frage nicht beantwortet werden“.
Nach weiterer Recherche erfuhren wir aus mit dem Thema betrauten Kreisen, dass der Verwaltung durchaus Kosten bekannt sind. So wurden bereits Umrüstkosten für die Kontaktschwellentechnik bei einmalig ca. 10.000 Euro pro Blitzer genannt. Nur wenige Wochen nach Auftragserteilung könnten die Geräte wieder ihre Arbeit verrichten, hieß es weiter.
Offenbar dauert die Prüfung in Friedrichsthal deutlich länger als in anderen Städten, die ihre Systeme bereits seit Monaten wieder in Betrieb genommen haben. Bleibt zu hoffen, dass die Geräte bald wieder zur Lärmreduzierung und Verkehrssicherheit beitragen.