Wie bereits angekündigt, werden die Grüngutsammelstellen von Friedrichsthal und Spiesen-Elversberg zusammengelegt. Bis zum 20.04.2018 kann noch in Spiesen-Elversberg angeliefert werden, danach nur noch in Friedrichsthal.
Zukünftig kostenpflichtige Anlieferung
Da die Anlieferung zukünftig kostenpflichtig ist, sollte jeder Gartenbesitzer überdenken, ob es für ihn möglich ist, in seinem Garten einen Kompostplatz einzurichten. Alternativ kann die Biotonne gegen eine Gebühr von 58 € pro Jahr bei 14 tägiger Leerung in Anspruch genommen werden.
Angenommen wird den gesetzlichen Vorgaben folgend Grüngut aus privaten Haushalten. Dazu zählen: Baum-, Hecken- und Grünschnitt, Laub, Gras, Äste, Strauchwerk und vergleichbare Materialien mit maximal 15 cm Durchmesser und 2 m Länge.
Nicht abgegeben werden können Wurzelstöcke, Altholz, Stall und Kleintiermist, Grüngut mit Schädlingsbefall und invasive Sorten, wie z.B. Riesenbärenklau, Ambrosia, Herkuleskraut.
Mit Schadstoffen belastetes Grüngut, Erdreich, Grasnarben, Oberbodenabtrag, Grüngut aus Land- und Forstwirtschaft, Gärtnereien und sonstigen gewerblichen Betrieben.
Gartenbaubetriebe und Hausmeisterservice benötigen einen Nachweis, dass das Grüngut aus privaten Haushalt stammt. Stichpunktartige Kontrollen über die Herkunft des angelieferten Schnittguts werden durchgeführt.
Für Rückfragen stehen die MitarbeiterInnen der beiden Kommunen unter den Tel.-Nr. 06821-791113 und 06897-8568303 bzw. 06897-8568302 zur Verfügung. Auf der Internetseite der beiden Kommunen finden Sie auch die ausführliche Benutzungs- und Entgeltordnung, die die beiden Gemeinde-/Stadträte im März 2018 beschlossen haben.
Kosten
Ab dem 21. April 2018 werden auf der Grüngutsammelstelle folgende Entgelte erhoben:
- PKW oder Kombi: 2,00 €
- PKW oder Kombi mit Anhänger: 4,00 €
- LKW oder landwirtschaftliche Fahrzeuge bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht: 8,00 €
- LKW oder landwirtschaftliche Fahrzeuge über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht: 24,00 €
- Container pauschal: 24,00 €
Zur einfacheren Abwicklung können Wertkarten zum Vorteilspreis zu 10,00 € (Wert 11,00 €) und 20,00 € (Wert 22,00 €) bei den Kommunen erworben werden. Ab 09.04.2018 können die Karten erworben werden.
Öffnungszeiten
Während den Sommermonaten (März – Oktober)
Freitags von 7.30 – 12.00 Uhr und von 12.30 – 17.00 Uhr
Samstags von 8.00 – 15.00 Uhr
Die allgemeinen Öffnungszeiten, sowie die Öffnungszeiten im Winter, werden monatlich bekannt gegeben.