In der aktuellen Diskussion um die Interkommunale Zusammenarbeit fordern die saarländischen Städte und Gemeinden die Beachtung des für sie in der Verfassung garan-tierten Rechts der kommunalen Selbstverwaltung auch bei Fragen der IKZ.
Mit dieser Aussage treten der Präsident des Saarländischen Städte- und Gemeindetages, Neunkirchens Oberbürgermeister Jürgen Fried sowie der stellvertretende Präsident, Völklingens Oberbürgermeister Klaus Lorig, der zunehmenden Tendenz entgegen, über die Wahr-nehmung und Verlagerung von Aufgaben der Städte und Gemeinden im Saarland losgelöst von den verfassungsrechtlichen Grenzen eines Eingriffs in die kommunale Selbst-verwaltung zu diskutieren.
„Zu allererst ist den Städten und Gemeinden in Artikel 28 Abs.2 Satz 1 GG das Recht garantiert, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Dies bedeutet, dass zuerst auch die Städte und Gemeinden und deren demokratisch gewählte Gremien zu entscheiden haben, wie sie die Erledigung ihrer Aufgaben organisieren. Dies gilt selbstverständlich auch für den Bereich der Interkommunalen Kooperation“,
so Fried und Lorig.
Saarländischer Städte- und Gemeindetag unterstützt interkommunale Zusammenarbeit
Die Bedeutung von lebendigen und starken Städten und Gemeinden für unser Gemeinwesen, in denen sich auch demokratische Teilnahme und Willensbildung der Bürgerinnen und Bürger am unmittelbarsten erfahren lässt, darf nicht außer Acht gelassen werden. Gleiches gilt für die Tatsache, dass Fragen der Stadt- und Gemeindeentwicklung selbstverständlich am besten vor Ort und von jenen entschieden werden können, die dort unmittelbar eingebunden sind.
„Deshalb müssen wichtige Entscheidungen für Gemeinden weiterhin vor Ort getroffen werden, da man nur dort die Personen finden kann, die über das notwendige entsprechende örtliche Wissen verfügen, das für diese Ent-scheidungen notwendig ist“,
wie Präsident Fried und stellvertretender Präsident Lorig betonen.
Innerhalb dieses Rahmens unterstützt der saarländische Städte- und Gemeindetag die interkommunale Zusammenarbeit und deren weitere Fortentwicklung im Land nachdrücklich. Er weist aber zugleich darauf hin, dass das darin liegende Optimierungspoten-zial nicht allein zur Lösung der gravierenden Finanzprobleme der saarländischen Kommunen führen kann. Dies wäre ein Trugschluss. Vielmehr muss das mögliche Einsparpotential seriös berechnet werden.
Zahlreiche IKZ-Projekte bereits im Gange
In der Sache muss der Fokus bei der interkommunalen Zusammenarbeit weiterhin in erster Linie auf der freiwilligen Zusammenarbeit der beteiligten Partner liegen. Hier gibt es – entgegen der derzeitigen öffentlichen Wahrnehmung – bereits zahlreiche Beispiele bestehender und funktionierender Kooperationen.
„Zahlreiche saarländische Kommunen haben IKZ-Projekte schon jetzt umgesetzt oder befinden sich in der abschließenden Planungs- und Vorbereitungsphase. Der zuweilen vermittelte Eindruck, die saarländischen Städte und Gemeinden würden sich bei der Interkommunalen Zusammenarbeit nicht bewegen, ist falsch“,
betonen der Präsident des SSGT, Oberbürgermeister Jürgen Fried sowie der stellvertretende Präsident, Oberbürgermeister Klaus Lorig.
Laut Fried und Lorig haben sich die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Land auch erneut mit den Vorschlägen des Landkreistages zur Interkommunalen Zusammenarbeit auseinandergesetzt. Die in dem Papier des Landkreistages in weitem Umfang vorgeschlagene Verlagerung von Aufgaben der Städte und Gemeinden auf die Ebene der Landkreisverwaltungen, wird – auch unter den bereits angesprochenen Aspekten der verfassungsrechtlichen Ordnung und der erforderlichen Sachnähe – weiterhin mit großer Skepsis betrachtet. In einzelnen Bereichen, wie z. B. beim Tourismus, ist eine freiwillige Zusammenarbeit einzelner Gemeinden mit den Landkreisen denkbar.
Auch hier gilt aber, dass in erster Linie die Städte und Gemeinden für die Wahrnehmung der örtlichen Aufgaben zuständig sind, während die Landkreise die Tätigkeit der Gemeinden ergänzen und wichtige Ausgleichsfunktionen wahrnehmen.
Wie der Präsident des SSGT Fried und der stellvertretende Präsident Lorig zusammenfassend nochmals herausstellen, sehen auch die saarländischen Städte und Gemeinden das erhebliche Potential der Interkommunalen Zusammenarbeit. Eine erfolgversprechende Interkommunale Zusammenarbeit wird jedoch nur gelingen, wenn die verfassungsmäßigen Rechte der Städte und Gemeinden gewahrt bleiben und die wesentlichen Entscheidungen welche die Städte und Gemeinden betreffen, weiterhin vor Ort getroffen werden.