Der Regionalverband Saarbrücken ist sehr an einer Aufklärung interessiert und arbeitet proaktiv und umfassend mit den Ermittlungsbehörden zusammen. Personalrechtliche Maßnahmen werden derzeit geprüft.
Im November 2018 gab es einen Hinweis an den Regionalverband, dass womöglich Einfluss auf ein Genehmigungsverfahren genommen wurde. Darüber wurde umgehend die Polizei informiert. Die Staatsanwaltschaft hat an den Regionalverband zurückgemeldet, dass kein Mitarbeiter der Behörde beschuldigt wird.
Alle bereits genehmigten Betriebe werden nun erneut geprüft. Dazu hat Regionalverbandsdirektor Peter Gillo die umgehende Zusammenstellung einer internen Arbeitsgruppe „Sonderprüfung Prostitutionsbetriebe“ unter Leitung der Sozialdezernentin verfügt. Durch das saarländische Ausführungsgesetz zum Prostituiertenschutzgesetz ist der Regionalverband Saarbrücken seit Oktober 2017 als für das Saarland zuständige zentrale Stelle für alle durch das Prostituiertenschutzgesetz normierten Aufgaben bestimmt. Darunter auch die Prüfung und Erteilung von Betriebserlaubnissen für Prostitutionsbetriebe.
Mit Sachstand der letzten Erhebung vom 31.08.2019 wurden bislang 72 Anträge auf Betrieb einer Prostitutionsstätte gestellt. Davon wurden bisher 21 Betrieben die Erlaubnis erteilt.
14 Betrieben wurde die Erlaubnis verweigert. 37 weitere Anträge liegen unvollständig vor und sind in Bearbeitung
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- Saarbrücker Schloss: RVSB, Künstler: Christof Kiefer