Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), dass die Kreditermächtigungen über 60 Milliarden Euro aus der Covid-19-Hilfe nicht in den Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung verschoben werden dürfen, zeigt ganz klar: „Die Schuldenbremse ist ein zu enges Korsett für die zu bewältigenden Transformationsprozesse und muss reformiert werden“, sagt Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer des Saarlandes. „Im Gegensatz zum Urteilsfall ist der saarländische Transformationsfonds aber besser begründet und ausgerichtet und steht nicht zur Disposition.“
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat deutlich gemacht, dass die Schuldenbremse des Grundgesetzes in der aktuellen wirtschaftlichen und politischen Krise in Deutschland und Europa nicht mehr angemessen ist. Es wird betont, dass die Schuldenbremse nur für gute Zeiten geeignet ist und nicht für die Finanzierung grundlegender Veränderungen in unserer Lebens- und Wirtschaftsweise. Immer mehr Ökonomen fordern daher eine Änderung, um Investitionen auch durch Schulden zu ermöglichen.
Bei diesem Text handelt es sich um eine unbearbeitete Pressemeldung der Arbeitskammer des Saarlandes, die im Original hier nachzulesen ist.
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- Arbeitskammer: Arbeitskammer des Saarlandes