Die Bewohnerinnen und Bewohner von Spiesen-Elversberg leisten einen wesentlichen Beitrag zur Wahrung eines gepflegten Erscheinungsbilds ihrer Stadt. Im Folgenden wird dargelegt, inwieweit die Anwohner verantwortlich sind für die Sauberkeit der Gehsteige, der angrenzenden Wege sowie der halben Straßenbreite vor ihrem Eigentum.
Es liegt in der Verantwortung der Anwohner, die an ihr Grundstück angrenzenden öffentlichen Straßen und Wege bis zur Mittellinie der Fahrbahn eigenständig und auf eigene Kosten sauber zu halten.
Diese Pflicht zur Reinigung beinhaltet die Beseitigung von VerunreinigungenDie Reinigungspflicht schließt auch das Säubern der Regenrinnen ein, dazu gehört das Entfernen von Laub, Gras und sonstigem Wildwuchs, welches sich in Richtung Straße ausbreitet.
Die betreffenden Flächen müssen nach Erfordernis kontinuierlich, mindestens jedoch einmal pro Woche, gereinigt werden. Hierbei ist darauf zu achten, Kehricht und möglichen Abfall fachgerecht zu entsorgen.
Zusätzlich ist es erforderlich, dass Bäume, Hecken und Sträucher, die sich am Rand öffentlicher Verkehrsflächen befinden (das schließt sowohl Gehwege als auch Straßen ein), so zurückgeschnitten werden, dass sie nicht in den Verkehrsbereich hereinragen.
Die Äste der Bäume dürfen nicht höher als 3 Meter über Gehwegen und 4,5 Meter über Straßen wachsen.
VerkehrszeichenBäume und Sträucher müssen so beschnitten werden, dass sie Verkehrsschilder nicht verdecken und somit die Sichtbarkeit gewährleistet bleibt.
Des Weiteren ist es notwendig, dass Blumenkübel, die auf Fensterbänken platziert werden, sicher befestigt sind, um ein Herunterfallen zu verhindern.
Quelle / Originaltext: Gemeinde Spiesen-Elversberg
Bildrecht: Gemeinde Spiesen-Elversberg