Warum eine getrennte Abfuhr?
Durch die unvermischte Abfuhr kann das Altholz den mit der Verwertung beauftragten Unternehmen optimal zum Recycling (z.B. Spanplattenproduktion, Pellet-Herstellung) oder ggf. zur Energieerzeugung zur Verfügung gestellt werden. Mit der neuen Regelung entspricht der EVS den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, das darauf abzielt, Stoffe länger bzw. effizienter im Nutzungskreislauf zu halten.
Was gehört zum Altholz?
Bei Altholz handelt es sich hier um Möbelholz, z.B. Schränke (ohne Glaseinsatz), Tische und Stühle, aber auch Arbeitsplatten aus Holz.
Nicht zum Altholz gehören Materialien, die mit chemischen Mitteln beschichtet oder lackiert wurden, wie z.B. Terrassenholz, Laminat, Zäune und Gartenhäuschen, die ohnehin auch nicht zum Sperrabfall zählen.
Mehr Informationen
Alle wichtigen Informationen zur neuen Regelung sowie zur Bestellung und Bereitstellung von Sperrabfall gibt es in einem neuen Flyer „Getrennte Holzabfuhr“, der unter www.evs.de heruntergeladen und kostenlos bestellt werden kann.
Bildrecht: Gemeinde Spiesen-Elversberg
Bei diesem Bericht handelt es sich um eine unbearbeitete Pressemeldung der Gemeinde Spiesen-Elversberg, die Sie im Original hier nachlesen können.