### Neue Regelung für Sperrabfall ab 1. Juli 2023
Ab dem 1. Juli 2023 müssen Gegenstände aus Holz getrennt vom übrigen Sperrabfall bereitgestellt werden. Beide Kategorien werden zwar am gleichen Tag, jedoch in zwei getrennten und möglicherweise zeitlich versetzten Touren abgeholt und zu verschiedenen Anlieferstellen gebracht.
#### Gründe für die getrennte Abfuhr
Die unvermischte Abfuhr ermöglicht es, Altholz optimal zum Recycling oder zur Energieerzeugung bereitzustellen. Diese Maßnahme entspricht den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, das darauf abzielt, Stoffe länger und effizienter im Nutzungskreislauf zu halten.
#### Was gehört zum Altholz?
Zum Altholz zählen Möbelholz wie Schränke (ohne Glaseinsatz), Tische, Stühle und Arbeitsplatten aus Holz. Nicht dazu gehören Materialien, die mit chemischen Mitteln beschichtet oder lackiert wurden, wie Terrassenholz, Laminat, Zäune und Gartenhäuschen.
#### Weitere Informationen
Detaillierte Informationen zur neuen Regelung sowie zur Bestellung und Bereitstellung von Sperrabfall sind im Flyer „Getrennte Holzabfuhr“ erhältlich, der unter www.evs.de heruntergeladen und kostenlos bestellt werden kann.