Entsorgungsverband Saar: Ab 1. Juli 2023 gilt beim Sperrabfall: Altholz getrennt bereitstellen Neue Regelung sorgt für effizientere Verwertungsmöglichkeiten

In einer aktuellen Entwicklung hat die Bundesregierung neue Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien angekündigt. Ziel ist es, den Anteil nachhaltiger Energiequellen bis 2030 signifikant zu erhöhen. Diese Initiative soll nicht nur den Klimaschutz vorantreiben, sondern auch die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringern und die Energiesicherheit stärken

### Neue Regelung für Sperrabfall ab 1. Juli 2023

Ab dem 1. Juli 2023 müssen Gegenstände aus Holz getrennt vom übrigen Sperrabfall bereitgestellt werden. Beide Kategorien werden zwar am gleichen Tag, jedoch in zwei getrennten und möglicherweise zeitlich versetzten Touren abgeholt und zu verschiedenen Anlieferstellen gebracht.

#### Gründe für die getrennte Abfuhr

Die unvermischte Abfuhr ermöglicht es, Altholz optimal zum Recycling oder zur Energieerzeugung bereitzustellen. Diese Maßnahme entspricht den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, das darauf abzielt, Stoffe länger und effizienter im Nutzungskreislauf zu halten.

#### Was gehört zum Altholz?

Zum Altholz zählen Möbelholz wie Schränke (ohne Glaseinsatz), Tische, Stühle und Arbeitsplatten aus Holz. Nicht dazu gehören Materialien, die mit chemischen Mitteln beschichtet oder lackiert wurden, wie Terrassenholz, Laminat, Zäune und Gartenhäuschen.

#### Weitere Informationen

Detaillierte Informationen zur neuen Regelung sowie zur Bestellung und Bereitstellung von Sperrabfall sind im Flyer „Getrennte Holzabfuhr“ erhältlich, der unter www.evs.de heruntergeladen und kostenlos bestellt werden kann.




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