Nach der Bekanntgabe der „Regeln“ des Bundes und dem damit festgelegten „Kontaktverbot“ entstand im Saarland große Verwirrung über die Frage, „was“ nun noch erlaubt ist und was nicht - und an welche Regeln sich zu halten sind. Wir haben mit der saarländischen Landesregierung Kontakt aufgenommen und um Präzisierung gebeten: Es gilt ausschließlich die Allgemeinverfügung des Landes Saarland.
Begründet ist diese Tatsache darin, dass die Regeln, die das Saarland festgelegt hat, strenger ausgelegt sind, als die Vorgaben des Bundes.
Verwirrung gab es unter anderem über die Anzahl an Personen, die sich „gemeinsam“ bewegen dürfen.
Um noch einmal ein paar Punkte klar zu definieren:
- Es ist im Saarland derzeit nicht gestattet, sich in der Öffentlichkeit mit Menschen aufzuhalten, die nicht zum eigenen Hausstand gehören
- Mit der Ausnahme, dass man sich zu sportlicher Betätigung oder allgemeiner „Bewegung“ an der frischen Luft mit maximal fünf Personen verabreden kann unter der Voraussetzung, dass der geforderte Mindestabstand von 2 Metern gewahrt bleibt
- Sowie den festgelegten Ausnahmen, z.B. zum Einkauf, der Hilfeleistung etc.
- Die Saarländische Landesregierung empfiehlt jedoch, sich nicht mit mehr als zwei Personen zu treffen
- Es ist weiterhin nicht gestattet, Kontakte zu anderen Menschen zu pflegen, die nicht im eigenen Hausstand wohnen.
- Dies bedeutet, dass auch im privaten Umfeld keine Partys veranstaltet werden dürfen und es nicht erlaubt ist, Freunde zu Hause zu besuchen – oder einzuladen
- Es gelten die bereits oben verlinkten Ausnahmen
- Es ist nicht verboten, seine Eltern zu sich ins Haus zu holen, aber es wird dringend davon abgeraten, da ältere Menschen durch eine Ansteckung mit dem Corona-Virus besonders gefährdet sind.
- Der Einkauf von Lebensmitteln ist weiterhin erlaubt. Dieser Einkauf sollte jedoch alleine erledigt und vor allem darauf geachtet werden, den notwendigen Abstand zu anderen Personen von zwei Metern bestmöglich einzuhalten
- Es dürfen weiterhin Minderjährige begleitet und das Sorgerecht wahrgenommen werden.
- Man darf weiterhin zu seinem Lebenspartner, auch wenn man nicht verheiratet ist. Unter Lebenspartner versteht man die dauerhafte Beziehung zweier Menschen.
- Sie dürfen weiterhin mit dem Hund Gassi gehen, sofern keine Gruppen gebildet werden. Es gilt der Abstand von zwei Metern
- Man darf zum Pferd an den Stall, um es zu versorgen.
- Man darf das Pferd reiten – unter Einhaltung der Abstandsregel und dem Vermeiden von Ansammlungen größer als fünf Personen
- Es ist erlaubt im eigenen Garten zu grillen. Auch mit den eigenen im selben Hausstand lebenden Familienmitgliedern
- Das „nette Zusammensein“ mit Nachbarn, Grillpartys oder gemeinsamen Aktionen mit Personen aus anderen Hausständen ist nicht erlaubt.
- Bei der Unterhaltung „über den Gartenzaun“ ist der notwendige Abstand von mindestens 1,50m zu wahren
- Es ist verboten, dass Kinder aus unterschiedlichen Hausständen / anderen Familien miteinander spielen. Dies gilt für ALLE Altersstufen
- Verstöße werden zur Anzeige gebracht. Es handelt sich um STRAFTATEN.
- Baumärkte sind aktuell noch geöffnet, um die elementaren Grundbedürfnisse zu gewährleisten.
Weitere Fragen und deren Antworten finden Sie im FAQ-Portal des Saarlandes
Ministerpräsident Tobias Hans zur aktuellen Situation
Die letzte Stellungnahme vom Ministerpräsident Tobias Hans vom 22.03.2020.