„Wesentliche Teile der Rechtssetzungskompetenzen werden von der Länderebene auf die Bundesebene übertragen“, sagt der saarländische Ministerpräsident in einer ersten Stellungnahme.
Man habe als Land Saarland im Laufe des Gesetzgebungsverfahren Bedenken gegen die starre Betrachtungsweise der Inzidenz als einziges Kriterium eingebracht.
Hans sagte, dass die Länder, die besonders viel testen nicht durch bundesgesetzliche Maßnahmen benachteiligt werden dürften.
„Da diese Anreize jetzt im Infektionsschutzgesetz zum Teil entfallen, wird uns das aus meiner Sicht in der Pandemiebekämpfung eher zurückwerfen als voranbringen“, so Hans weiter.
Man habe sich gegen einen Vermittlungsausschuss entschieden, um „keineswegs den Eindruck in der Bevölkerung zu befeuern, die Politik in Deutschland sei bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie handlungsunfähig. Denn Zeit zum Handeln ist aufgrund der angespannten Lage in Teilen Deutschlands trotz unserer Bedenken allemal.“
Auswirkungen auf das Saarland
Durch die Bundesregelung werden künftig ab einer 100er-Inzidenz bestimmte, im Gesetz aufgezählte Schutzmaßnahmen greifen. Damit ist auch das Saarland-Modell durch die Bundesregelung beendet. so lange die Inzidenz über 100 liegt.
Nach dieser Neuregelung dürfen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 je 100.000 Einwohnern in einem Kreis oder einer Stadt Menschen ab 22 Uhr die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück nicht mehr verlassen. Spaziergänge und Joggen alleine bis Mitternacht bleiben hingegen erlaubt.
Ab einer Inzidenz von 100 dürfen Läden nur noch für die öffnen, die einen negativen Coronatest vorweisen können und zuvor einen Termin gebucht haben. Ab einer Inzidenz von 150 ist nur noch das Abholen bestellter Ware möglich.
Präsenzunterricht an Schulen werden ab einer Inzidenz von 165 gestoppt, Ausnahmen für Abschlussklassen bleiben möglich.
Auch private Kontakte werden massiv eingeschränkt. Demnach darf sich ein Haushalt nur noch mit maximal einer Person eines anderen Haushalts treffen.
Individualsport im Freien ist nur noch mit maximal zwei Personen oder dem eigenen Hausstand erlaubt, kontaktloser Gruppensport für bis zu 5 Kindern bis 14 Jahren.
Kultur- und Freizeiteinrichtungen werden geschlossen, sämtliche gastronomischen Angebote ebenfalls, Abholung und Lieferdienst bleibt erlaubt.
Soweit Landesregelungen bereits schärfere Maßnahmen vorsehen, können diese beibehalten werden. In Regionen mit stabilen Inzidenzen unter 100 entscheiden weiterhin die Länder mit eigenen Verordnungen über Einschränkungen oder Lockerungen.
Außerdem enthält das Gesetz eine Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung, damit diese mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat weitere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung des Corona-Virus und besondere Regelungen für geimpfte, genesene oder negativgetestete Personen erlassen kann.
Mehrere Verfassungsklagen gegen das Gesetz wurden bereits angekündigt, unter Anderem von der FDP Fraktion im Bundestag.
Luksic kritisiert Hans
Der saarländische Landesvorsitzende der FDP und Mitglied des Bundestages, Oliver Luksic, hat den Saarländischen Ministerpräsidenten Tobias Hans für sein Vorgehen im Bundesrat kritisiert: „Ministerpräsident Hans hat im Bundesrat einige richtige Punkte angesprochen. Das Saarland hat aber keinen Versuch unternommen, den Vermittlungsausschuss anzurufen oder in anderer Form die Bundesnotbremse zu modifizieren. Im Bundestag wurde der Antrag der FDP, Testmodelle weiter zu erlauben, auch von den Abgeordneten von CDU und SPD abgelehnt. Die notwendige Flexibilität für die Landkreise geht nun verloren. Wegen der einseitigen Fixierung auf die Inzidenz kann ein Landkreis nun nicht mehr auf Cluster reagieren und muss immer automatisch alles schließen. Flexible und differenzierte Lösungen werden verhindert. In mehreren saarländischen Landkreisen wird es nun für längere Zeit zu einer Ausgangssperre kommen, das ist völlig unverhältnismäßig. Die Bundesregierung wird zudem ermächtigt, neue Verordnungen zu erlassen, die weit über das bisher beschlossene hinausgehen. Allein die Inzidenz als Maßstab für Einschränkungen heranzuziehen, ist bei derartig drastischen Maßnahmen willkürlich. Die Inzidenz hängt auch davon ab, wie viel getestet wird. Die kommunale Ebene und auch Verwaltungsgerichte sind zudem nun außen vor„.
Bildquellen
- Tobias Hans Statement: Facebook-Livestream