Fußballfans aufgepasst: Während der Fußball-WM finden im Saarland zahlreiche Fußball-Feiern in den Gastronomien statt. Umweltminister Reinhold Jost hat nun grünes Licht für gelockerte Auflagen zum Thema Lärmschutz erlassen, die Gastronomen bessere Bedingungen für Außengastronomie während der WM ermöglichen.
Gaststättenbetreiber dürfen sich freuen
Gaststätten mit Außengastronomie in „besonders schützenswerten Gebieten“ (Kurgebiete, in Nähe von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie Wohngebieten) dürfen während der Fußball-WM 2018 bis 23 Uhr Getränke ausschenken und dabei auch Fernsehgeräte im Außenbereich betreiben.
In allen anderen Bereichen wie Kern-, Dorf- und Mischgebieten bis 24 Uhr. Bei Spielverlängerung und/oder Elfmeterschießen, die über die festgesetzte Zeit hinausgehen, verlängert sich die Betriebserlaubnis entsprechend.
„Wir wollen die Saarländerinnen und Saarländer beim Fußballgucken nicht alleine lassen. Nichts ist schöner, als ein solches Großereignis als Gemeinschaftserlebnis zu feiern“
|- Reinhold Jost, Minister für Umwelt und Verbraucherschutz
Rechtsklarheit für alle Wirte
Hiermit schafft das Ministerium klare Regeln für die Spiele während der Weltmeisterschaft, nicht nur für die Wirte, sondern auch für Gäste und Anwohner.
„Die Verordnung dient der Schaffung von Rechtsklarheit für Gastwirte, die Besucher von Gaststätten und Biergärten sowie die betroffene Nachbarschaft. Die Erfahrungen der Vergangenheit bestätigen uns in der Auffassung, dass es hier in der Regel ein einvernehmliches Miteinander von Fußballfans und Anwohnern gibt.“
|- Reinhold Jost, Minister für Umwelt und Verbraucherschutz
Betrifft nicht Public Viewings
Für Großveranstaltungen mit Fernsehübertragungen auf Großbildleinwänden, so genannte Public Viewing-Veranstaltungen, gilt diese Verordnung nicht. Public Viewing wird in einer Bundesverordnung geregelt, die sich derzeit noch im Verordnungsgebungsverfahren auf Bundesebene befindet.
Die saarländische Lärmschutzverordnung tritt am 14. Juni in Kraft und verliert ihre Gültigkeit mit Ablauf des 16. Juli, spätestens aber einen Tag nach Beendigung der Fußball-WM
Bildquellen
- Saarland: Auszug aus Saarland-Magazin