Der Ministerrat beriet einen Stufenplan für die saarländische Gastronomie und Beherbungsbetriebe.
Demnach können ab dem 18. Mai gastronomische Betriebe wie Gaststätten, Kneipen, Restaurants, Systemgastronomie, Cafés, Bistros, Kantinen etc. öffnen.
Öffnungszeiten werden wie auch in Rheinland-Pfalz auf 6:00 bis 22:00 Uhr begrenzt.
Discos, Clubs und Shisha-Bars bleiben geschlossen.
Bewirtung findet ausschließlich an Tischen statt, der Thekenbetrieb sowie der Aufenthalt an der Theke sind nicht gestattet.
Hotels ab 18. Mai auch für touristischen Betrieb geöffnet
Während Hotels bisher bereits für beruflich bedingte Übernachtungen geöffnet haben durften, ist ab 18. Mai auch der normale, touristische Betrieb möglich – im Rahmen der geltenden Kontaktbeschränkungen.
Um das Infektionsrisiko weiter zu minimieren, müssen Beherbergungsbetriebe sich allerdings an eine Maximal-Belegung halten, die wie folgt gestaffelt ist:
- Ab dem 18.05.2020 dürfen max. 50 % der Kapazitäten belegt werden.
- Ab dem 25.05.2020 dürfen max. 75 % der Kapazitäten belegt werden.
- Ab dem 02.06.2020 (je nach Infektionszahlen) soll eine Vollauslastung möglich sein.
Die Rechtsverordnung des Saarlandes wird diesbezüglich vor dem 18. Mai angepasst.
Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger sagte, dass „es die Infektionszahlen im Saarland zulassen, das Gastgewerbe unter Auflagen schrittweise wieder zu öffnen. Das ist eine Riesen-Erleichterung für die Branche.“ Dabei gelte der Grundsatz, alle „möglichst gleich zu behandeln und so viel zu öffnen, wie möglich„.
Dennoch sei „Vorsicht das oberste Gebot„.
Gleichzeitig forderte Rehlinger, dass die Bundesregierung ein weiteres Rettungspaket schnüren müsse: „Der Espresso, der bislang nicht getrunken wurde, wird nach dem 18. Mai nicht zweimal getrunken. Daher muss die Bundesregierung für Gastronomie, Hotellerie und Veranstaltungsbranche einen zusätzlichen Rettungsschirm aufspannen.“, so die saarländische Wirtschaftsministerin.
Hygienepläne für Gastro- und Beherbergungsbetriebe
Für Gastronomie und Beherbergungsbetriebe werden derzeit zwischen Umweltministerium, Wirtschaftsministerium, Gesundheitsministerium, DEHOGA und NGG Hygieneauflagen erarbeitet.
Diese werden voraussichtlich am morgigen Samstag veröffentlicht.
Zu den Auflagen werden voraussichtlich folgende Auflagen gehören
- 1,5 Meter Mindestabstand
- Bedienung nur am Tisch
- Um die Nachverfolgung von Infektionsketten zu gewährleisten, kann eine Reservierung dienen, alternativ kann – etwa bei spontanem Restaurantbesuch – ein Kontaktdatenblatt vor Ort ausgefüllt werden.
- Bestmögliche Nachverfolgung muss gewährleistet sein
- Nach § 3 der Corona-Verordnung ist es erlaubt, dass die Angehörigen des eigenen Haushalts, Ehegatten, Lebenspartner etc. mit einem weiteren Haushalt an einem Tisch sitzen.
Wirtschaftsministerin Rehlinger: „Die Nachverfolgung wird ein zentrales Instrument sein, um Infektionen schnell zu isolieren, damit keine zweite Welle daraus wird. Die Nachverfolgbarkeit muss deshalb unbedingt sichergestellt sein. Zudem gilt weiter, Menschenansammlungen unbedingt zu vermeiden.“
Vorbereitung der Öffnung von Saunen, Thermen, Fitness- und Schwimmbäder
In einem nächsten Schritt sollen nach Vorliegen von entsprechenden Hygienekonzepten und in Abhängigkeit von der Entwicklung der Infektionszahlen auch Thermen, Saunen, Fitness- und Schwimmeinrichtungen sowie entsprechende Bereiche in Beherbergungsbetrieben wieder öffnen können.