Beide Kammern sehen im vorliegenden Gesetzesentwurf gute Ansatzpunkte, etwa die Reformen bei der Weiterbildungsförderung Beschäftigter und die Einführung eines Qualifizierungsgeldes sowie der Ausbildungsgarantie. Auch das Vorhaben, jungen Menschen einen Rechtsanspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung zu geben, wenn es nicht genügend betriebliche Plätze gibt, begrüßen die beiden Kammern ausdrücklich. „Im Detail muss hier aber nochmal nachgeschärft werden, damit wirklich alle Jugendlichen von diesem Rechtsanspruch profitieren“, fordert Peer Rosenthal, Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer Bremen. Beispiel: Laut aktuellem Berechnungsvorschlag gilt die Stadt Bremen nicht als unterversorgt mit Ausbildungsplätzen, dort bestünde aktuell kein Rechtsanspruch für Jugendliche auf einen außerbetrieblichen Ausbildungsplatz Die Fachausschüsse des Bundesrats haben entsprechende Verbesserungsvorschläge gemacht, die aus Sicht beider Kammern sinnvoll sind, etwa die bewährten Messzahlen des Bundesinstituts für Berufsbildung zu verwenden.
Bei diesem Text handelt es sich um eine unbearbeitete Pressemeldung der Arbeitskammer des Saarlandes, die im Original hier nachzulesen ist.
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- Arbeitskammer: Arbeitskammer des Saarlandes