Ab Samstag: Lockerungen der Corona-Maßnahmen im Saarland

Nach den Bund-Länder-Beschlüssen werden auch im Saarland Lockerungen der Corona-Maßnahmen umgesetzt. Zuerst fällt die FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel und 2G+ in Gastronomie, Hotellerie und Dienstleistungen. Clubs können wieder öffnen.

Nach den Beschlüssen der Bundesregierung, schrittweise Lockerungen einzuführen (Alle Infos) wird auch das Saarland Lockerungen vornehmen.

Dies gab die saarländische Landesregierung um Ministerpräsident Hans und Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger am Abend bekannt.

Diese Lockerungen sind geplant

Das Saarland wird in einem ersten Schritt, ab 19. Februar 2022, private Treffen von Geimpften und Genesenen wieder ohne Personenbeschränkung ermöglichen. Zusätzlich entfällt die vorgeschriebene FFP2 Maskenpflicht im Einzelhandel und im ÖPNV. Die Landesregierung empfiehlt dennoch das Tragen von FP2 Masken.

Eine medizinische Maske ist jedoch weiterhin vorgeschrieben, z.B. eine OP-Maske. 

Lockerungen ab 04. März 2022

Ab dem 4. März wird 3G statt 2G-Plus in Gastronomie und Hotellerie sowie für körpernahe Dienstleistungen gelten. Auch Clubs und Diskotheken können mit 2G-Plus wieder öffnen und die Personenobergrenze für Großveranstaltungen wird erweitert.

Wie die Regelung der Großveranstaltungen im Saarland aussehen wird, ist bisher nicht bekannt. Die Bund-Länder-Konferenz einigte sich auf die Durchsetzung einer 2G oder 2G+ – Regelung. Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist maximal eine Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Personenzahl von 6.000 Zuschauenden nicht überschritten werden darf. Bei Veranstaltungen im Freien ist maximal eine Auslastung von 75 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Personenzahl von 25.000 Zuschauenden nicht überschritten werden darf. Flankierend sollten medizinische Masken (möglichst FFP2-Masken) getragen und Hygienekonzepte vorgesehen werden.

Ob diese Regelung so für das Saarland umgesetzt wird, ist noch unklar.

Die Pflicht zur Kontaktnachverfolgung in Gastronomie, Friseurbereichen und Kulturveranstaltungen endet am Freitag, 18. Februar 2022.

Ende am 20. März

Alle „tiefgreifenden Schutzmaßnahmen“ sollen ab dem 20. März aufgehoben werden. Danach soll ein „Basisschutz“ erfolgen, der seitens der Bundesregierung noch näher zu erläutern ist.




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