Ab Samstag gilt im Saarland wie bereits angekündigt eine Ausgangsbeschränkung. Dies verkündeten Ministerpräsident Tobias Hans und Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger auf einer Pressekonferenz.
Wie wir bereits heute Mittag berichteten, wurde heute vom Ministerrat die von Tobias Hans vorgeschlagene Ausgangsbeschränkungen beschlossen. Sie tritt in der Nacht von Freitag (20.03.2020) auf Samstag (21.03.2020) um 00:00 Uhr in Kraft und gilt zwei Wochen. Danach wird die Situation neu bewertet.
„Wir nähern uns mit einer sehr hohen Geschwindigkeit dem Zustand, an dem unser Gesundheitssystem überlastet werden kann„, sagte Tobias Hans auf der Pressekonferenz.
Beschränkung ist Folge der Unbelehrbarkeit einzelner
Der saarländische Ministerpräsident machte auf der Pressekonferenz ohne Umwege klar, dass diese Ausgangsbeschränkungen auf die Unvernunft einiger Menschen, insbesondere Jüngerer, sowie der Unternehmen zurückzuführen sei, die die Situation nicht ernst nahmen.
Hans nannte z.B. die Zusammenkünfte am Staden oder die „Corona-Partys“, bei denen auch mit Happy Hour-Zeiten Menschen vor der „Sperrstunde“ in die Bars und Kneipen gelockt wurden.
Hans: „Diese unvernünftigen Menschen spielen mit dem Leben und Tod anderer Menschen. Wir können nicht weiter zuschauen und mussten handeln.“
Keine Einigkeit in Bund und Länder
Auf der Pressekonferenz wurde deutlich, dass sich bei den Maßnahmen Bund und Länder nicht einigen konnten. Bereits am Mittag hat Bayern eine Ausgehsperre verhängt. Unmittelbar danach kündigte das Saarland die nun beschlossenen Maßnahmen an. Es folgten direkt Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sowie Hessen, Köln und Hamburg.
Tobias Hans machte jedoch deutlich: „Wir hätten uns Einigkeit im Vorgehen gewünscht, doch es gab noch Bundesländer, die den Menschen am Wochenende eine weitere Chance geben wollten. Wir halten das für Unverantwortlich“.
Und weiter: „Die Probezeit ist vorbei“.
Anke Rehlinger bezeichnete diese Entscheidung als die schwerste ihrer Politkarriere und führte aus: „Wir haben es mit weniger einschneidenden Maßnahmen versucht. Aber dies führen nicht sicher zum Erfolg.“
Harte Strafen drohen
Bei Zuwiderhandlung gegen diese Verordnung müssen die Personen mit harten Strafen rechnen. Bis zu 25.000 Euro werden dann fällig.
Was muss nun schließen
Der Weg zur Arbeit ist weiterhin erlaubt. Die bereits geltenden Regeln werden mit den genannten erweitert.
Mit Inkrafttreten der neuen Regelungen müssen Friseure, Kosmetiker und Restaurants schließen. Ein Essensverkauf ist nur noch zum Mitnehmen oder per Lieferung gestattet.
Weiterhin erlaubt sind hingegen:
- Ausübung beruflicher Tätigkeiten
- Notbetreuungsinanspruchnahme
- Ablegung von Prüfungen
- Inanspruchnahme medizinischer Notfallversorgung, auch für Tiere
- Blutspenden
- Arztbesuche und Behandlungen
- Besuch bei Angehörigen, Nachbarn, Eltern oder ähnlichem, um für diese Einkäufe zu machen
- Helfende Berufe
- Versorgungsgänge, Lebensmitteleinkauf, Getränkemärkte, Brief- und Versandgeschäft, Tierbedarf, Einkäufe im „Heimwerker- und Gartenmarkt“
- Drogerien, Apotheken, Banken, Post, Waschsalons
- Wahrnehmung des Sorgerechts, getrennte Partner können sich mit ihren Kindern treffen
- Sterbende in ihren letzten Stunden begleiten
- Begleitung von Minderjährigen
- Beerdigungen im engen Familienkreis
- Spaziergänge mit Hund
- Versorgung von Tieren (auch Pferde, Hühner, Schafe…)
- Besuchen von Lebenspartnern
- Termine bei Behörden, Gerichtsverhandlungen, Rechtsanwälten und Notaren
- Spaziergänge alleine, zu zweit oder mit Familie
- Sport & Bewegung mit maximal fünf Personen und unter Einhaltung der Abstandsregeln
Weiterhin geöffnet haben
- Optiker und Hörgeräteakustiker
- Banken
- Werkstätten
- Waschalons
- Bau- und Gartenmärkte (unter strengen Auflagen)
- Tierbedarfsgeschäfte
- Kirchen, Moscheen & Synagogen, sofern die Abstandsregeln eingehalten werden
Die Listen werden automatisch aktualisiert, sobald nähere Informationen vorliegen.