Dies bestätigte das Ministerium auf Regio-Journal-Anfrage.
Demnach läuft derzeit die Prüfung, bei der nächsten Änderungsverordnung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eine Mitführpflicht von zwei Mund-Nasen-Bedeckungen umzusetzen. Diese Pflicht zur Mitführung zweier Masken im Auto soll auch nach der Pandemie gelten und könnte ähnlich der bereits existierenden Pflicht für Warnwesten umgesetzt werden.
Der Hintergrund, so berichtet die Saarbrücker Zeitung, soll darin liegen, „dass auch nach der Pandemie jeder Autofahrer sicherheitshalber rasch eine Maske zur Hand haben soll“.
Bei Verstößen gegen die Mitführpflicht könnten Bußgelder – ähnlich derer bei Verstößen gegen die Warnwesten-Mitführung verhängt werden.
Das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur wollte keine weiteren Informationen zu den Plänen veröffentlichen und lies die restlichen Fragen unserer Redaktion unbeantwortet. Wir wollten unter anderem wissen, welche Art der Masken und vor allem aus welchem gesundheitlichen Aspekt, respektive auf welcher medizinischen Basis diese Planung beruht.
ADAC: „Sehen dies eher kritisch“
Der ADAC äußerte sich zu den Plänen kritisch. Man sehe diese „Mitführpflicht“ nach der Pandemie „eher kritisch“. „Regelungen finden dann die Akzeptanz der Menschen, wenn sie nachvollziehbar sind und der Regelungsbedarf erkennbar ist„, sagte eine Sprecherin am Dienstag. Derzeit werde die Maske mitgeführt, weil sie beim Tanken, Einkaufen oder ähnlichen Gründen gebraucht werde.
Nach Bewältigung der Pandemie erschließe sich der Sinn hingegen kaum. Die Maske könnte auch ein falsches Signal in Richtung Erste-Hilfe-Leistungen geben: „So könne die Konfrontation mit der Maske die Zurückhaltung bei der Mund-zu-Mund-Beatmung noch erhöhen.“