Experten zweifeln an Verfassungsmäßigkeit der Aktivrente
Die ab 2026 geplante „Aktivrente“ und die damit verbundene steuerliche Besserstellung von Rentnern könnte nach Einschätzung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) gegen den Gleichheitsgrundsatz und damit gegen das Grundgesetz verstoßen.
„Die Aktivrente stellt eine Ungleichbehandlung dar“, sagte DIW-Steuerexperte Stefan Bach der „Bild“ (Samstagausgabe).
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