Die Feuerwehr St. Ingbert weißt in einer Presseinformation darauf hin, dass die Feuerwehr nicht für die Entfernung von Wespennestern zuständig ist. Sie gibt weiterhin Tipps im Umgang mit Wespen, Bienen und Hornissen.
Oft bauen Wespen oder Hornissen ihre Nester in „Menschennähe“, z.B. in Rolladenkästen, Gartenschuppen oder an Dächern. Zumeist sind die Tiere für den Menschen ungefährlich. Gefährlich wird es erst dann, wenn der Gestochene allergisch auf die Stiche reagieren. Für alle Anderen bleibt es lediglich eine schmerzhafte Angelegenheit. Entdecken Bürger Nester in ihrer Umgebung, wird häufig die Feuerwehr kontaktiert, so Florian Jung von der Freiwilligen Feuerwehr St. Ingbert:
In der Sommerzeit rufen uns öfters besorgte Bürger in unserem Gerätehaus an oder kontaktieren uns über sozialen Medien, ob wir Nester entfernen oder umsiedeln können. Die Feuerwehr ist für eine Entfernung bzw. Umsiedlung dieser nützlichen und geschützten Insekten nicht zuständig. Solche Arbeiten übernehmen örtliche Imker oder Schädlingsbekämpfer. Die Feuerwehr wird lediglich tätig, wenn eine konkrete Gefahr vorliegt. Dann würde bspw. ein Absperrbereich eingerichtet werden
Florian Jung, Feuerwehr St. Ingbert
Im Umgang mit Wespen, Bienen und Hornissen gibt die Feuerwehr Tipps:
- Halten Sie Abstand von Brutstätten, etwa 2 bis 3 Meter. Vermeiden Sie in diesem Bereich Erschütterungen durch Handwerksarbeiten und Versperren Sie nicht die Einflugschneise.
- Kinder sollten von Nestern ferngehalten werden.
- Stochern Sie niemals mit Gegenständen in einem Nest herum, richten Sie keine Wasserschläuche auf die Nester.
- Brennen Sie die Nester nicht ab-Brandgefahr
- Tiere im Nestbereich nicht anatmen.
- Grundsätzlich keine eigenen Bekämpfungsaktionen versuchen, beispielswiese Ausschwemmen, Ausbrennen oder Chemikalien einsetzen.
- Holen Sie fachlichen Rat ein.
- Im Notfall oder bei allergischen Reaktionen rufen Sie den Rettungsdienst oder die Feuerwehr über 112.
Rechtliche Grundlage: Nur im Einzelfall Entfernung zulässig
Nach unseren Informationen ist das Entfernen eines Wespen-, Bienen- oder Hornissennestes nur unter engen Bedingungen erlaubt. In „Eigenregie“ dürfen die Nester nicht entfernt werden. Hier drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. (§ 39 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG). Dies ergibt sich aus § 69 Abs. 3 Ziff. 9 BNatSchG. Es darf nur dann von Fachleuten entfernt werden, wenn ein „vernünftiger Grund“ vorliegt – dieser ist jedoch nicht näher definiert.
Der richtige Weg wäre, sich bei der Naturschutzbehörde zu melden, die dies im Einzelfall prüfen können. Im Anschluss wird ein Schädlingsbekämpfer das Nest entfernen. Imker sind nach unserem Wissen nur für Umsiedlungen von Bienen zuständig.
Bildquellen
- Wespe von Vorne: Regio-Journal