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Niedersachsens Europaministerin Wiebke Osigus (SPD) fordert in bestimmten Fällen eine Vereinheitlichung des Strafrechts auf europäischer Ebene.

„Ich würde es für zielführend halten, in manchen Bereichen ein übergeordnetes Recht zu verankern“, sagte die SPD-Politikerin der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

Der FDP-Vorsitzende Christian Lindner lehnt eine Neuregelung beim Schwangerschaftsabbruch ab und weist damit entsprechende Vorschläge einer von der Bundesregierung beauftragten Expertenkommission zurück.

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Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat das geplante Quick-Freeze-Verfahren in der Strafverfolgung verteidigt und die von der Union geforderte Vorratsdatenspeicherung kritisiert.

„Das ist eine Debatte, die wir seit 20 Jahren führen, die nur zu Umsetzungsvorschlägen geführt hat, die alle, wenn sie im Bundesgesetzblatt gelandet sind, vor Gerichten gescheitert sind“, sagte er am Mittwoch im Bundestag bei der Befragung der Bundesregierung.

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Im anhaltenden Streit über die Besetzung des Präsidentenpostens am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen fordert die FDP grundlegende Änderungen im Besetzungsverfahren.

In der wegen gestiegener Jugendkriminalität neu aufgeflammten Debatte um die Strafmündigkeit spricht sich Justizminister Marco Buschmann (FDP) gegen eine Absenkung der Altersgrenze aus.

Im Gerichtsprozess gegen Thüringens AfD-Landeschef Björn Höcke wegen des Verwendens der verbotenen SA-Losung „Alles für Deutschland“ hat dieser am Dienstag seine Unschuld und sein Unwissen beteuert.

„Nein, der Geschichtslehrer muss das nicht wissen, der Geschichtslehrer ist kein Universalgelehrter“, sagte Höcke am zweiten Verhandlungstag vor dem Landgericht in Halle (Saale).

Nach der Festnahme von drei Deutschen wegen mutmaßlicher Spionage für China plant das Auswärtige Amt eine Reaktion – wie genau diese ausfallen wird, ist aber noch offen.

Man habe zwar noch keine Ankündigung zu machen, „aber es gilt natürlich, dass wir solche Vorgänge nicht tolerieren werden bei uns“, sagte ein Sprecher des Ministeriums am Montag in Berlin.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde des früheren Chefs der Warburg-Bank, Christian Olearius, gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zurückgewiesen, mit dem eine Veröffentlichung von Tagebuchzitaten durch die „Süddeutsche Zeitung“ erlaubt worden war.

Die Beschwerde sei unzulässig, da sie „offensichtlich nicht den gesetzlichen Begründungsanforderungen“ genüge, teilte das Gericht am Montag mit.