Vorab: Eine „pauschale“ Ausgangssperren-Regelung gibt es nicht. Dem Gesetzgeber sind hier größere Freiräume eingeräumt. Situationsbedingt können solche Sperren „lockerer“ oder „strenger“ sein. Auch muss eine Ausgangssperre von einem „Ausgehverbot“ unterschieden werden.
Grundsätzlich gilt: Eine Ausgangssperre bedeutet das Verbot, bestimmte Straßen oder Plätze zu betreten. Das Ausgehverbot bedeutet, dass man das eigene Haus oder die Wohnung nicht mehr – oder nur noch sehr eingeschränkt verlassen darf.
Ein Beispiel ist z.B. die Stadt Freiburg, die ein Betretungsverbot für öffentliche Plätze eingerichtet und Versammlungen untersagt hat.
Ausnahmen erlaubt
Auch bei einer Ausgangssperre oder einem Ausgehverbot ist es noch weiter gestattet, z.B. „Erledigungen für den täglichen Bedarf“, darunter fallen z.B. Lebensmitteleinkäufe, Arzt-, Bank, Apotheken- oder Tankstellenbesuche.
Auch die Fahrt zur Arbeit ist üblicherweise gestattet. Hier können jedoch auch weitere Einschnitte und Einschränkungen festgesetzt werden.
Gassigehen erlaubt
Es ist z.B. auch bei einer Ausgangssperre erlaubt, mit seinem Hund Gassi zu gehen – jedoch nicht in Menschenansammlungen. Auch das z.B. von Ihnen getrenntlebende Kind oder die Besorgungsfahrt für die Eltern sind erlaubt.
Kein „Reißbrettszenario“
Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass es sich bei Ausgangssperren um einen massiven Eingriff in die persönlichen Rechte handelt.
Auch bleibt festzuhalten, dass, wenn sich die Menschen an eine Selbstbeschränkung halten, derart harte Maßnahmen nicht notwendig sind.
Hier gilt es insbesondere um die Mithilfe eines Jeden: Schränken Sie sich selbst deutlich ein, erklären Sie die Situation Bekannten, Verwandten und Familie, Sensibilisieren Sie jeden, der Ihnen „vor die Nase“, respektive ans Telefon kommt.
Eine Ausgangssperre ist nicht pauschal am Reißbrett zu planen. Wie bereits erwähnt, gibt es kein „Standardszenario“.
Harte Strafen bei Zuwiderhandlung
Polizei und Ordnungsämter kontrollieren die Einhaltung der Vorgaben und Sperren.
Mal ein Härtefallbeispiel: Verstößt ein deutscher Bürger z.B. gegen die Quarantäne Auflagen, stehen Freiheitsstrafen bis fünf Jahre im Raum – zusätzlich Geldstrafen bis zu 25.000 Euro.
Übrigens: Alle Bürgerinnen und Bürger müssen sich an diese Regelungen halten. Es besteht keine Möglichkeit zum Widerspruch.
Was wäre noch denkbar?
Welche Möglichkeiten hat der Staat außerhalb der Ausgangssperren? Hier sind z.B. Notstandsgesetze zu nennen. Diese kamen in Deutschland bisher noch nicht zur Anwendung.
Welche Maßnahmen über die Sperren hinaus ergriffen werden könnten, sind stand Jetzt nur Spekulation.
Aus diesem Grund abschließend:
Nutzen Sie ihren Menschenverstand und sorgen Sie eigenständig dafür, dass Noterlasse oder Ausgangssperren nicht notwendig werden.