In Drucksache 16/1373 vom Landtag des Saarlandes wurde Die Immunität des Landtags- und Stadtratsmitgliedes Dieter Heckmann (SPD) aufgehoben.
Ihm droht jetzt die Anklage.
Worum geht es in dem Fall?
Damals, Ende 2018, soll Dieter Heckmann versucht haben, 75.000 Euro bei seiner Hausbank einzuzahlen. Das Geld sollte er für eine Verwandte verwahren. Später verwickelte sich der SPD-Politiker über Details der Geld-Herkunft in Widersprüche, was die Staatsanwaltschaft auf den Plan rief.
Heckmann droht nun eine Anklage wegen Hinterzieheung von Schenkungssteuer.
Nach „SZ“-Angaben weisen Heckmanns Verteidiger die Anschuldigungen als haltlos zurück.
Hintergrund: Die Aufhebung der Immunität bedeutet keinerlei Schuldfeststellung, sondern ermöglicht erst, dass Ermittlungen erfolgen können. Als Landtagsabgeordneter verfügt er über Immunität, was bedeutet, dass keine Ermittlungen durchgeführt werden können.
Der ursprüngliche Vorfall ereignete im Jahr 2018 und sorgte kurz vor der Sulzbacher Bürgermeisterwahl für erhebliche Turbulenzen im Wahlkampf. Letztlich entschied Amtsinhaber Michael Adam die Wahl für sich.
Verwendete Quellen:
– SR
– SZ
– Landtag Saarland