Mit Pressemitteilung von gestern, am frühen Abend des 22. April 2020, hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie bekanntgegeben, dass das Saarland eine Maskenpflicht ab dem 27. April einführt. Dabei wurde mitgeteilt, dass beim Einkauf und im öffentlichen Nahverkehr Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss und dass die Landesregierung in den nächsten Tagen über die Gemeinden den Bürgerinnen und Bürgern Masken kostenlos zur Verfügung stellen wird.
Um die organisatorischen Rahmenbedingungen der danach von der Landesregierung vorgesehenen Verteilung der Masken durch die Städte und Gemeinden zu klären und in geordnete Bahnen zu lenken, hat am heutigen Vormittag eine Telefonkonferenz mit Innenminister Bouillon, Umweltminister Jost und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände stattgefunden. Für den SSGT haben der Präsident, Bürgermeister Hermann Josef Schmidt, der stellvertretende Präsident, Oberbürgermeister Jörg Aumann und die Geschäftsführerin Barbara Beckmann-Roh, teilgenommen.
Folgende Informationen sind danach relevant und folgende Ergebnisse sind erzielt worden:
In einem ersten Schritt rechnet die Landesregierung damit, bis Montag, 27.04.2020, 3 Millionen Masken zur Verfügung stellen zu können. Diese Masken werden zunächst an einem zentralen Ort gelagert und sollen von dort durch eine Spedition an die Städte und Gemeinden ausgeliefert werden, ggfs. schon am Samstag/Sonntag. Die Anzahl der Masken für die einzelnen Städte und Gemeinden wird nach der Anzahl der tragepflichtigen Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde bemessen werden. In einem ersten Schritt ist die Ausgabe von voraussichtlich 2 Masken pro tragepflichtiger Person (grundsätzlich alle Personen, die älter als 10 Jahre sind) vorgesehen.
Über die Organisation der Verteilung der benötigten Mund-Nasen-Schutz Masken an die Bevölkerung entscheidet grundsätzlich jede Stadt und Gemeinde selbst. Ein Anliegen ist, die Verteilung möglichst dezentral vorzunehmen, um größere Menschenansammlungen zu vermeiden. Eine Möglichkeit wäre eine Verteilung über Hausbriefkästen.
Personell könnte die Verteilung durch Mitarbeiter der Verwaltung oder durch sonstige „gemeindenahe“ Personen, durch Ortsvorsteher oder Ortsräte, oder durch Hilfsorganisationen wie z.B. DRK, Feuerwehr usw. erfolgen.
Ungeachtet der danach gefundenen guten Ergebnissen bedauern der Präsident des Saarländischen Städte- und Gemeindetages, Bürgermeister Hermann Josef Schmidt, Tholey, und der stellvertretende Präsident, Oberbürgermeister Jörg Aumann, Neunkirchen , dass die Städte und Gemeinden, ebenso wie der Saarländische Städte- und Gemeindetag von der Planung der Landesregierung zur Verteilung der Schutzmasken über die Städte und Gemeinden erst über die oben genannte Pressemitteilung und die Medien erfahren haben. „Es wäre besser gewesen, uns vorher einzubinden. Zahlreiche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind deshalb heute Vormittag von Anfragen seitens ihrer Bürgerinnen und Bürger überschwemmt worden, ohne sachgerechte Auskünfte geben zu können. Dies hat zu erheblichem Unmut geführt.“
„Zwischenzeitlich hat der Saarländischen Städte- und Gemeindetag die Informationen und Ergebnisse aus der heutigen Telefonkonferenz an die Mitglieder weitergeben können, so dass die Sache jetzt auf einen guten Weg gebracht werden konnte“, ergänzt die Geschäftsführerin des saarländischen Städte- und Gemeindetages, Barbara Beckmann-Roh.
Abschließend weisen der Präsident, Bürgermeister Hermann Josef Schmidt, der stellvertretende Präsident, Oberbürgermeister Jörg Aumann und die Geschäftsführerin Barbara Beckmann-Roh noch auf folgenden Aspekt hin:
„Auch vor dem Hintergrund der ab Montag erfolgenden Ausgabe von Mund-Nasen-Schutz-Masken halten wir es für äußerst wichtig und sinnvoll, dass daneben auch weiterhin das bisher schon erfolgte Nähen einfacher Mund-Nasen-Schutz-Masken aus Stoff fortgeführt wird. Dies bleibt auch weiterhin ein wichtiger Baustein zum Schutz der Bevölkerung“.
Transparenz-Information:
Bei dem oben veröffentlichten Artikel handelt es sich um einen unbearbeiteten, ungeprüft veröffentlichten Pressetext der im Artikel genannten Person / Institution. Diese Meldung muss nicht zwingend der Meinung der Redaktion entsprechen.