Als Voraussetzung und Bedingung gelten für sie die bekannten Kriterien und das Einhalten der von der Landesregierung verfügten und darüber hinaus bundesweit verordneten Beschränkungen.
Das Präsidium des Landessportverbandes hat hierzu bei den zuständigen Ministerien für Gesundheit bzw. für Sport Sondergenehmigungen für diesen Kreis saarländischer Spitzensportler eingeholt.
Präsident Adrian Zöhler: „Diese Genehmigung liegt inzwischen vor. Demnach erhalten diese Athleten nach Rücksprache und in Absprache mit der Hauptgeschäftsstelle des LSVS und mit dem Olympiastützpunkt die erforderliche Freigabe für ihr Training auf unserem Gelände.“
Damit werden den Top-Sportlern im Saarland die gleichen Trainingsmöglichkeiten angeboten, wie in einigen anderen Bundesländern dank der dortigen Landessportbünde.