Der ABBS und die Stadt St. Ingbert weisen ausdrücklich darauf hin, dass auf dem Kompostplatz und dem Wertstoffhof ausschließlich St. Ingberter Bürgerinnen und Bürger zur Anlieferung berechtigt sind.
Da viele umliegende Gemeinden bereits für Kleinanlieferungen eine Gebühr erhoben haben, es in St Ingbert weiterhin kostenfrei ist, nutzten Bürgen andrer Gemeinden den St. Ingberter Kompostplatzt bzw. den Wertstoffhof.
Zukünftig werden konsequent Kontrollen durchgeführt und Anlieferer, die ihre St. Ingberter Herkunft nicht nachweisen können, werden abgewiesen.
Zur Erklärung: Sammlung und Verwertung von Grünschnitt entsprechend dem „Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetz“ (SAWG) Aufgabe der jeweiligen Stadt oder Gemeinde ist. Hierbei handelt es sich um eine innerkommunale Dienstleistung, deren Ausgestaltung und Finanzierung jede Kommune selbst, ausschließlich für ihre Bürger, regeln muss.
Die ABBS bittet um ihr Verständnis.
Bildquellen
- St. Ingbert: Stadt St. Ingbert, Michael Haßdenteufel