Wir geben einen Überblick über die Änderungen im Saarland. Diese Liste kann unvollständig sein, bei konkreten Nachfragen empfehlen wir Ihnen die offizielle Website des Landes zum Thema „Corona“: corona.saarland.de
Kontaktbeschränkungen
Die derzeit bereits geltenden Kontaktbeschränkungen werden bis mindestens 03. Mai 2020 bestehen. Demnach ist weiterhin ein Mindestabstand von zwei Metern zu anderen Personen einzuhalten.
Im Freien ist es nur erlaubt, sich mit maximal einer Person, die nicht zum eigenen Haushalt zählt zu bewegen oder gemeinsam mit den im eigenen Haushalt lebenden Menschen, zu bewegen.
Es gilt weiterhin, dass die eigene Wohnung nur aus triftigen Gründen verlassen werden darf. Hierzu zählt der Einkauf in den geöffneten Geschäften, das Arbeiten, Pflegebedürftige zu versorgen oder Hilfe zu leisten sowie beispielsweise Spaziergänge, Sport oder Tiere zu versorgen.
Einzelhandel
Die Beschränkungen im Handel werden teilweise gelockert. Ab Montag, 20.04.2020, dürfen Geschäfte mit bis zu 800qm Fläche wieder öffnen. Auto- oder Fahrradhändler sowie Buchhandlungen dürfen unabhängig ihrer Größe wieder öffnen.
Es gilt, strenge Auflagen einzuhalten, unter anderem Hygienevorschriften, eine maximal zulässige Zahl an Kunden gleichzeitig im Geschäft und Vermeidung von Warteschlangen auf den Straßen.
Wertstoffhöfe
Wertstoffhöfe dürfen ab 20.04.2020 wieder öffnen.
Friseure
Friseure sollen Hygienekonzepte erarbeiten und sollen – Stand 16.04. – ab dem 4. Mai unter Nutzung von Schutzkleidung den Betrieb wieder aufnehmen.
Schutzmasken
Es besteht keine Maskenpflicht. Bundes- und Landesregierung empfehlen dringend die Nutzung von Behelfsmasken, z.B. von selbst genähten Baumwollmasken im öffentlichen Bereich, z.B. in Bus und Bahn sowie beim Einkaufen.
Unternehmen
Wenn möglich, sollen Firmen und Betriebe weiterhin Heimarbeit ermöglichen. Außerdem sollen Hygienekonzepte umgesetzt werden, z.B. Kontakte mit Belegschaft und Mitarbeitern weitestgehend beschränken und vermeiden sowie allgemeingültige Hygienemaßnahmen umgesetzt werden.
Diskotheken, Bars & Gastro
Hier gibt es keine Änderungen zu den Bestehenden Verordnungen
Schulen & Kitas
Ab 04. Mai soll, Stand 16.04.2020 der Schulbetrieb wieder beginnen. Begonnen werden soll mit Abschlussklassen, Klassen die Prüfungen ablegen und die obersten Grundschulklassen.
Bundesweit wird ein einheitliches Hygiene- und Schutzkonzept erarbeitet, dass auch Pausen- und Schulbusbetrieb regeln soll.
Das Abstandsgebot soll eingehalten werden
Kitas bleiben weiterhin geschlossen. Die bisherige Notbetreuung soll ausgeweitet werden.
Veranstaltungen
Großveranstaltungen werden bundesweit bis – voraussichtlich 31.08.2020 untersagt. Ab welcher Größe eine Veranstaltung als „Großveranstaltung“ gilt, legen die Länder fest. Auch Fußballspiele finden – definitiv – nicht mit Zuschauern statt.
Stadtfeste und größere Events wie Konzerte finden nicht statt.
Pflegeheime
Der Schutz der „vulnerablen“ Gruppen steht weiter im Vordergrund. Mit externen Beratern sollen Konzepte zur Vermeidung von „vollständiger sozialer Isolation“ erarbeitet werden. Auch ambulante Pflegedienste sollen einbezogen werden. Auch sollen die Mitarbeiter & Bewohner von Pflegeheimen mehr getestet werden.
Kirche & Glauben
Weiterhin bleiben alle Kirchen, Moscheen, Synagogen geschlossen. Hier gelten die bestehenden Bedingungen weiter.
Reisen & Urlaub
Die Bundesregierung rät weiterhin von Urlaubs- und Privatreisen zu verzichten. Auch Tagesausflüge sollen vermieden werden. Übernachtungen in Deutschland sind nur dann erlaubt, wenn es keine Urlaubsaufenthalte sind – weltweit gilt eine Reisewarnung.
Grenzen & Kontrollen
Es gelten weiterhin die bestehenden Bedingungen und Einschränkungen. Die Einreise ist weiterhin nur an geöffneten Grenzübergängen möglich und erlaubt. Wer aus dem Ausland in das Saarland einreist, muss 14 Tage in Quarantäne. Pendler-, Kurz- und Durchreisende sind davon ausgenommen, ebenso LKW-Fahrer und Erntehelfer.
In Absprache mit den Nachbarländern sollen weitere Grenzübergänge geöffnet werden.
Alle weiteren Details zur Allgemeinverfügung finden Sie unter www.corona.saarland.de