Die Landesregierung hat die bestehende Rechtsverordnung um eine Woche verlängert und an einigen Stellen verschärft. Es bleibt bei der Ampelstufe Gelb, jedoch mit verschärften Regelungen.
Ministerpräsident Tobias Hans: „Unser Saarlandmodell wirkt, wir müssen aber auch weiterhin Kontakte im privaten wie auch im beruflichen Bereich deutlich reduzieren und hier insbesondere auf eine breitangelegte Testung setzen. Unser Saarlandmodell war nie als ein reines Lockerungsmodell gedacht. Vielmehr ist und bleibt es ein Steuerungsmodell, das auf eine langfristige Strategie setzt und anhand eines Ampelsystems flexibel und verantwortungsvoll auf die jeweilige Infektionsentwicklung reagiert“.
Der Ministerrat hat folgende Änderungen der Rechtsverordnung beschlossen:
- Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder höherer Standards in allen Bereichen, in denen bisher die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bestand.
- Keine Ausnahmen mehr bei der Testpflicht in der Außengastronomie, Theater und Konzerten – Alle Personen müssen ein negatives Testergebnis vorlegen.
- Ausweitung der Kontrollmaßnahmen durch die Vollzugspolizei
- Vorbereitung einer Testpflicht an den Grund- und Förderschulen und freiwilliges Testangebot an den Kindertageseinrichtungen.
Gleichzeitig ruft die Landesregierung die Bürgerinnen und Bürger auf, die derzeitigen Maßnahmen weiter konsequent einzuhalten und wo immer möglich, im privaten und beruflichen Umfeld, die Kontakte weiter zu reduzieren.
Außerdem bittet die Landesregierung, das „große und bundesweit einmalige Testangebot“ zu nutzen. Im Saarland gebe es über 400 Teststellen.
Auch dort, wo derzeit keine verpflichtende Testpflicht vorgeschrieben ist, wie zum Beispiel bei privaten Treffen in den eigenen vier Wänden, werden Tests nachdrücklich empfohlen.
Zusätzlich wird dringend empfohlen, die Kontakte auf einen möglichst gleichen Personenkreis zu beschränken.
Die neuen Regelungen treten ab Montag, 19.04.2021 in Kraft.